Hey allesamt!
ich habe da eine Frage an euch, Unzwar habe ich Anfang des Monats meine praktische Führerschein Prüfung bestanden, jedoch nicht direkt meinen Führerschein ausgehändigt bekommen, stattdessen nur eine prüfbescheinung, dass ich bestanden habe. Um alles klar zustellen habe ich natürlich alles an papierkram bevor erledigt, sprich Sehtest, Theorie, erste Hilfe , Fahrerlaubnis Beantragung. Auf EMPFEHLUNG meiner Fahrschule habe ich jedoch die Prüfung auf Automatik gemacht und somit wurde mir ein b197 Führerschein erstellt. Ich wurde dann kurz nach der Prüfung von der Polizei angehalten und habe nun eine Vorladung als Beschuldigter ( fahren ohne Fahrerlaubnis) bekommen und ich sehe es nicht ganz ein, da ich die Prüfung bestanden habe und mir weder von der Fahrschule noch vom tüv gesagt wurde dass mein vorheriger Antrag auf fahrberechtigung gelöscht wird und extra ein neuer für den b197 angelegt werden muss, nun zur Hauptfrage findet ihr dass die Vorladung berechtigt ist? Und wenn ihr Tipps habt wie ich mit der Polizei nun vorgehen soll dann schreibst gerne rein
bin euch schonmal im Vorraus dankbar