Es scheint an der Reaktion zwischen den Stoffen zu liegen, oder ist einfach nur die Qualität vom Plastik. Kontaktiere am besten die Firma, oder frag auf deren Website im Forum. MFG

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بِسْــــــــــــــــــمِ اﷲِالرَّحْمَنِ اارَّحِيم

السَّلاَمُ عَلَيْكُمْ وَرَحْمَةُ اللهِ وَبَرَكَاتُهُ

(Bismillah)

(AsSalamu Alaykum)

Alles Lob gebührt Allah!

Vom Gesandten Allahs ﷺ wird Folgendes berichtet: 

رواه البخاري (1050) عَنْ عِمْرَانَ بْنِ حُصَيْنٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ : كَانَتْ بِي بَوَاسِيرُ ، فَسَأَلْتُ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَنْ الصَّلَاةِ، فَقَالَ : ( صَلِّ قَائِمًا ، فَإِنْ لَمْ تَسْتَطِعْ فَقَاعِدًا ، فَإِنْ لَمْ تَسْتَطِعْ فَعَلَى جَنْبٍ )

„Bete im Stehen. Wenn du dies nicht kannst, bete im Sitzen. Wenn auch dazu deine Kraft nicht auslangt, so bete auf der Seite liegend.“ 

Du sollst also das nächst Mögliche nehmen. Leg ein Kissen da hin, oder sitze so wie es nicht weh tut. Folge also dem Hadith. Kannst es auch mit Dehnübungen versuchen ka.

Ich hoffe ich habe dich ausreichend informiert.

MFG

Quelle: https://fatwazentrum.de/wann-ist-es-erlaubt-im-sitzen-zu-beten/#

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Wenn dein Gesundheitszustand stabil bleiben würde, wenn du den Termin absagen würdest, rate ich dir den Termin abzusagen. Ich würde lieber im Jenseits gesund sein, als hier gesund aber mit einem verspäteten Gebet. Das Mittagsgebet besteht aus 4 Rakah. Also aus 8 Niederwerfungen. Der Shaytan ist nur wegen 1ner aus dem Paradies geflogen. Ist es aber ein sehr wichtiger Termin, so kannst du dein Gebet nach dem Termin beten. Und die Gebetszeit wird sicherlich nicht abgelaufen sein, außer es ist das Maghrib Gebet. In so einem Fall kannst du die Gebete zusammenfassen. Recherchiere nach wie das geht. Ich rede aber von einem gesundheitlich begründeten Notfall. Wenn es ein normaler Arzttermin ist der keine Bedeutung hat: Keine Ahnung. Ich gebe keine Fatwa zu etwas, über was ich kein ausreichendes Wissen besitze.

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Alles Lob gebührt Allah..

Die richtigere Aussage der Gelehrten ist, dass derjenige, der im Glauben, dass der Morgen (Fajr) noch nicht angebrochen ist, isst, und ihm dann klar wird, dass der Morgen doch angebrochen ist, so muss er nichts weiter tun, da er unwissend bezüglich der Zeit war und damit entschuldigt.

Schaikh Ibn Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Wenn der Fastende unwissend etwas von den fastenbrechenden Dingen zu sich nimmt, so ist sein Fasten gültig, ungeachtet dessen, ob er unwissend bezüglich der Zeit oder unwissend bezüglich des Urteils war.

Das Beispiel von jemand, der unwissend bezüglich der Zeit ist, ist dass man beispielsweise zum Ende der Nacht aufsteht und glaubt, dass der Morgen noch nicht angebrochen ist, und daraufhin isst oder trinkt, und ihm erst danach klar wird, dass der Morgen bereits angebrochen ist. Sein

Fasten ist gültig, weil er unwissend bezüglich der Zeit war.

Das Beispiel von jemand, der unwissend bezüglich des Urteils ist, ist dass der Fastende beispielsweise sich Blut schröpfen lässt, unwissend darüber, dass das Blut-Schröpfen (Hijama) das Fasten bricht. Diesem wird dann gesagt: „Dein Fasten ist gültig."

Der Beweis dafür ist die Aussage der Erhabenen:

„Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen. Unser Herr, lege uns keine Bürde auf, wie Du sie denjenigen vor uns auferlegt hast. Unser Herr, bürde uns nichts auf, wozu wir keine Kraft haben. Verzeihe uns, vergib uns und erbarme Dich unser! Du bist unser Schutzherr… (Al-baqara 225)

Beweis aus der Sunnah

(Der Beweis) aus der Sunna ist der Hadith von Asma Bint Abi Bakr -möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein-, welchen Al-Bukhary in seinem

„Sahih" überlieferte. Sie sagte:

„Wir brachen unser Fasten an einem bewölkten Tag, und dann erschien die Sonne." Somit geschah deren Fastenbrechen am Tag, jedoch wussten sie es nicht und haben angenommen, dass die Sonne bereits untergegangen ist. Der Prophet -Allah Segen und Frieden auf ihm- hat ihnen nicht angeordnet nachzufasten. Und falls das Nachfasten verpflichtend wäre, so hätte er es ihnen angeordnet. Und falls er es ihnen angeordnet hätte, so wäre es uns überliefert worden."

[Aus „Majmu'u Al-Fatawa" 19]

Quelle: islamqa.info

Und Allah weiß es am besten!

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