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weiß das die Antwort etwas spät kommt, aber ist doch egal!!! Du begibst mit dem 10. kyu und du darfst angeblich nur alle vier Monate eine Prüfung machen und 2 maximal im Jahr! und dann nAch ca. 8 Jahren Wenn du es Schaft, bist du schwarzgurt (1.Dan) und du kannst in duetschlqnd zum 3. Dan kommen (ab dann kannst du deinen eigenden Karate dojo gründen) und für weitere prufungen muss du nach Japan , das geht dann noch Bus zum 7. Dan und Dan konntest du den deutschen Meister otchi übernehmen wenn er aufhöhten muss! Nach dem tod können die glaube ich dir noch den 8. Dan hinterherwerfen!!!