Hallo, Ich habe vor kurzem einen Brief bekommen, wegen einer Vorladung zur Polizei als Beschuldigt. Im Internet habe ich schon einiges nach gelesen, das man eine Goldene Regel hat (MUND HALTEN!) und sich am besten ein Anwalt holen soll, dazu das man bei dem Termin das Recht hat ihm abzusagen und garnicht zu kommen, oder gehen darf wann man will. Wenn es noch was zu wissen gibt sagt nur Bescheid. Ah und es geht um Baragraph 29 BtMG zur Info. MEINE FRAGE BIS HIER HIN IST ES OB ICH FREUNDE ODER BEKANNTE ZU DIESEM TERMIN MITNEHMEN DARF UND OB SIE MIR DA UNTERSTÜTZUNG GEBEN KÖNNEN?
Vorladung zur Polizei, darf auch ein Freund mit?
Freunde,
Vorladung
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