Hey,
das weiße Trikot ist wie üblich das Heim-Trikot.

das rote Trikot ist das Auswärts-Trikot.

Das graue Trikot ist das 3rd-Trikot.

Weiß-rote Grüße,
grain

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Neid ist die höchste Form der Anerkennung.

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natürlich ist es möglich dass du schwanger bist.
in zukunft erst hirn einschalten, dann ohne verhütung bumsen.

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Wenn Deine Eltern nein sagen, dann musst du das wohl oder übel akzeptieren.
Spar dein Taschengeld lieber und kauf dir dann was Sinnvolles.

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§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls

(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,

2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,

3. gewerbsmäßig stiehlt,

4. aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient,

5. eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist,

6. stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder

7. eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht.

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Bei der Sachbeschädigung ist die Verjährung nicht gesondert geregelt, sondern unterliegt den allgemeinen Regelungen in § 78 StGB. Da der Tatbestand eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vorsieht, liegt die Verjährung der Sachbeschädigung bei fünf Jahren.

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[...] Zukunft wissen, denn die Klausur [...]

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Schreib die Aufgabe als Zahlen auf:

1)

x+58 = 3x I -x

58 = 2x l :2

29 = x

 

2)

x*4 + 15 = 53 l -15

4x = 38 l :4

x = 9,5

viel Erfolg

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g ist die Fallbeschleunigung/Erdbeschleunigung und ihr mittlerer Wert für die Erdoberfläche beträgt 9,81 m/s²

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