generell solche mails erst gar nicht öffnen. und schon gar nicht darauf reagieren..

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wenn der hund frisst, dann frisst er. da sollte man ihn einfach in ruhe fressen lassen. er könnte das sonst so interpretieren, dass man ihm das futter streitig machen möchte..

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eventuell ist die tv-buchse an der wand nicht am kabel angeschlossen. das vorab mit der hausverwaltung/vermieter abklären..

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naja, einfach verabredungen nicht einzuhalten....nicht gerade die feine art..

kann mir aber gut vorstellen, dass der ein oder der andere sich gar nicht verabreden wollte und sich lediglich nicht getraut hat das so mitzuteilen, um so dem gespräch nach dem "warum nicht" auszuweichen....und dann werden solche nicht gewollten verabredungen unter hinzunahme von ausreden einfach nicht eingehalten..


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dann, wenn das geldinstitut dir einen dispo gewährt..

am besten sprichste mal (mit einer aktuellen gehaltsabrechnung) bei deinem geldinstitut vor..

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was du schreibst, das erinnert mich an diese landtanten um mich herum. hauptsache irgend einen....auch wenn nicht wirklich kompatibel...besser als alleine sein..

naja....jedem das seine..

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zur situation radfahrer-/alkohol..

Nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) wird bestraft, wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen. Das gilt nicht nur für Kraftfahrzeuge - auch das Fahrrad ist ein Fahrzeug. Der Gesetzgeber hat keinen Promillewert für die Fahruntüchtigkeit festgelegt. Die Bewertung durch die Rechtsprechung fällt für Kraftfahrer und Radfahrer unterschiedlich aus. Kraftfahrzeugführer gelten ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille als „absolut“ fahruntauglich. Die Zahl setzt sich aus einem Grundwert von 1,0 Promille und einem Sicherheitszuschlag für Messungenauigkeiten zusammen. Grundwert und Sicherheitsmarge lagen bis 1990 etwas höher (1,3 Promille) und wurden dann vom Bundesgerichtshof auf die heute gültige Schwelle herabgesetzt.

Für Radfahrer hat der BGH die absolute Fahruntauglichkeit 1986 mit 1,7 Promille angenommen (Grundwert 1,5 und Sicherheitszuschlag 0,2 Promille). Da der Zuschlag wegen verfeinerter Messmethoden inzwischen auf 0,1 reduziert ist, gehen die Gerichte heute von einem Grenzwert von 1,6 Promille aus. Wer die unterschiedlichen Grenzen für Kraft- und Radfahrer einfach egalisieren will, übersieht zwei Dinge: Eine Änderung fällt nicht in die Zuständigkeit des Gesetzgebers, und die Rechtsprechung wäre auf neue medizinische Erkenntnisse angewiesen, die nahelegen, dass die sichere Beherrschung von Kfz und Fahrrädern gleich hohe Anforderungen an den Fahrer stellt. Solche Forschungsergebnisse sind nicht in Sicht. Zwar fanden die verkehrsmedizinischen Versuche mit Radfahrern, die den 1,6 Promille zugrunde liegen, bereits in den frühen achtziger Jahren statt. Der Grenzwert für Kraftfahrer ist aber noch älter und wird trotz schnelleren und dichteren Straßenverkehrs nicht in Zweifel gezogen.

Trotzdem kann man fragen: Sind 1,6 Promille für Radfahrer nicht „zu viel“? Die Rechtsprechung benötigt für die Bestrafung wegen Fahrunsicherheit einen Beweiswert, ab dem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit niemand mehr sicher Rad fahren kann. Gerade deshalb unternahm der Gießener Rechtsmediziner Prof. Günter Schewe vor 30 Jahren seine Fahrversuche mit „jungen, gesunden, trinkgewohnten Probanden“. Bei diesen Radfahrern stieg die Fehlerquote ausnahmslos und "im allgemeinen erheblich" erst bei 1,5 Promille. Mit dem Zuschlag für Messfehler ergibt das die heute gültigen 1,6 Promille.

Umgekehrt ist Radfahren bis zu diesem Wert aber nicht sicher, im Gegenteil: 1,6 Promille BAK sind ein sehr hoher Wert. Wer nicht erheblich an Alkohol gewöhnt ist, kann bei dieser Alkoholisierung sein Fahrrad nicht wiederfinden, aufschließen oder besteigen – vom Fahren ganz zu schweigen. Eine Angabe, wieviel man trinken muss, um an die Grenze zu gelangen, wäre unseriös, weil die Berechnung von vielen Faktoren wie Alkoholmenge, Körpergewicht, Geschlecht und Trinkdauer abhängt. Eindeutig lässt sich sagen: Mehr als 1 Promille gehen über einen leichten Rausch hinaus und werden bei geselligen Anlässen nur selten erreicht.

Wer unterhalb des absoluten Grenzwerts alkoholisiert durch Fahrfehler auffällt, macht sich ebenfalls strafbar. Als alkoholtypische Fahrfehler von Autofahrern nennt der Freiburger Mediziner Prof. Michael Bohnert: „Beim Anfahren wird vergessen, das Licht einzuschalten. Richtungsänderungen werden nicht oder falsch angezeigt. Es wird in Schlangenlinien oder verkehrt durch Einbahnstraßen gefahren.“ Das alles kommt auch bei nüchternen Radfahrern öfter vor und lässt keinen Schluss auf eine alkoholbedingte Fahrunsicherheit zu. Die Polizei hält die Lage aus Gründen der Prävention für unbefriedigend. Sie kann einen Radfahrer unterhalb des absoluten Grenzwerts in der Regel nicht aufhalten und hat außer gutem Zureden keine Handlungsoption. Denn Ausfallerscheinungen unterhalb der absoluten Schwelle sind schwer nachzuweisen.

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niemand ist verpflichtet einen kassenbon aufzubewahren und vorzulegen..

das ist ein weitverbreiteter irrglauben. bringe das spiel zurück und moniere den defekt. wenn du angeben kannst, wann (tag und etwa die uhrzeit) ist das im kassensystem abrufbar..

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bad boys sind bei den mädchen höher "im kurs" als milchschaumschlürfer. allerdings sind knastrophoben eher mad boys.. 

hm...naja, wo die liebe hinfällt....aber sei dir darüber im klaren, dass eventuell ein besuchs-abo für den knast brauchst, wenn mit so einem typen zusammen bist...zudem wird sich eure gemeinsame zeit auf seine knastlose zeit begrenzen. (die oftmals recht knapp ist) und...wenn er dann mal ein tattoo auf dem hintern hat, mit einem herz und dem namen "karl-heinz" darin, dann weißte, dass ihm beim duschen die seife runtergefallen ist..

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