Über den Preis lässt sich sicherlich streiten. Wie bereits von Mondovada3 beschrieben, richtet sich die Bepreisung einer Attestausstellung nach der GOÄ.
Der Arzt ist aber damit vollkommen im Recht, sich ein Attest bezahlen zu lassen.
Zur Ausstellung eines Attests ist der Arzt gesetzlich nicht verpflichtet, anders verhält es sich da mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Wer vom Arzt etwas attestiert bekommen möchte, muss das ggf. bezahlen, wenn der Arzt dafür ein Honorar verlangt. Früher ist das oft unentgeltlich gemacht worden. Da aber immer mehr Schulen irrsinnigerweise Atteste verlangen, ist die Arbeits- und Zeitbelastung dadurch in der letzten Zeit deutlich gestiegen. Deshalb sind viele dazu übergegangen, Atteste als privatärztliche Leistung abzurechnen.