Da es vermutlich zu einer Wehrpflichtreform kommen wird, bei der Freiwillige mit 18 Jahren einen Fragebogen über ihr Interesse an der Bundeswehr ausfüllen, um bei Interesse ein halbes Jahr lang eine Grundausbildung zu absolvieren, ist mir eine Frage aufgekommen, dessen Antwort ich nach häufigem Recherchieren noch nicht weiß.
Nach dieser Grundausbildung ist man, soweit ich weiß, ein Reservist und wird eingesetzt im „Verteidigungsfall“, wie es oft genannt wird.
Handelt es sich bei einem „Verteidigungsfall“ um eine Situation, in der Deutschland angegriffen wird oder zählt dazu auch schon, dass eines der NATO-Länder angegriffen wird, was in absehbarer Zukunft nicht auszuschließen ist?
Denn zweiteres wäre wirklich etwas beunruhigend, weshalb das Einfluss auf die Entscheidung für bzw gegen die Grundausbildung haben kann.