Der Preis von 450€ incl. Versand ist für dieses Katana auf den ersten Blick in Ordnung.

Mittlerweile gibt es sehr hochwertige Klingen aus Longquan für teilweise nur 200€ (mit schlichten Monturen). Schwerter dieser Qualität hätten vor 10 Jahren mindestens 400€ gekostet.

Am wichtigsten vor dem Kauf ist es, einen zuverlässigen Hersteller zu finden. Hier haben sich einige besonders hervorgetan, z.B. der Hersteller Ryujin, den man auch im SBG Sword Store findet.

Kauft man irgendein Schwert aus Longquan, kann es auch passieren, dass man im Falle eines teuren Katanas (so wie dieses hier) mehrere hundert Euro zu viel bezahlt, oder im Falle eines billigen Katanas ein hübsches Stück Metallschrott erhält. Die kritischen Faktoren sind der Prozess des Härtens, der für die Stabilität der Klinge ausschlaggebender ist als der Stahl, und die Balance bzw. das Handling. Beides sieht man auf den Fotos nicht, obwohl manchmal der Balancepunkt angegeben wird (dieser sollte etwa 10-15 cm über der Tsuba liegen).

Grundsätzlich kostet eine professionell gehärtete Klinge aus T-10 Werkzeugstahl um die 200-400€, und zusätzliche Kosten entstehen durch die Monturen oder etwaige Extras (so wie in diesem Stück das Klingenmuster). Der in der Frage veranschlagte Preis ist also angemessen, sofern der Hersteller vertrauenswürdig ist.

Hochwertige Longquan-Klingen stellen heute den Marktstandard dar; echte japanische Nihonto aus Tamahagane-Stahlsand können mit den modernen Klingen in puncto Unverwüstlichkeit nicht mithalten. Ein echtes Nihonto kostet außerdem mindestens mehrere tausend Euro, abhängig vom Zustand. Nihonto sollten entweder gar nicht, oder nur von Experten verwendet werden - es handelt sich dabei mehr um dekorative Stücke. Das liegt nicht an der Qualität, sondern einfach nur daran, dass ein schiefer Schnitt eine Klinge zerstören kann. Da ist es um ein 200€ Longquan-Katana natürlich viel weniger schade.

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Sowohl die Pflanze als auch die getrockneten Blätter sind völlig legal.

In dem oben verlinkten Fall

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_20140312_12V00016_00

kommt ganz klar heraus, dass Salvinorin A keine synthetisch hergestellte Substanz ist und daher nicht unter das NPSG fällt. Selbst wenn es unter das NPSG fallen würde, heißt das nicht dass Besitz oder Weitergabe bestraft werden. Bestraft werden lediglich Gefährdung anderer durch solche Substanzen, sowie Verkauf/Weitergabe unter Erreichung eines Vorteils.

NPSG:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007605&FassungVom=2020-05-04

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