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Würde den A1 machen. Da du ja schon AM hast, brauchst du sicherlich auch nicht so viele Fahrstunden wie ein "Führerscheinneuling". Wenn du warten würdest bis zum Autoführerschein, darfst du ja ab 17 sowieso nur in Begleitung fahren.
Würde den A1 machen. Da du ja schon AM hast, brauchst du sicherlich auch nicht so viele Fahrstunden wie ein "Führerscheinneuling". Wenn du warten würdest bis zum Autoführerschein, darfst du ja ab 17 sowieso nur in Begleitung fahren.
Die Frage find ich lustig! heheh..Aber ich glaub auch dass die nen Karter bekommen...
Der Kunde ist belegpflichtig! Und der Kassenbon ist in diesem Fall der Garantiebeleg. Du könntest aber vielleicht versuchen den fernseher direkt beim Hersteller zu reklamieren wenn der Händler die keine Kopie von deinem verlorenen Beleg austellt. Die können evtl. Anhand der Seriennr. sehen wann der Fernseher produziert wurde, und die könntest evtl. Garantieansprüche geltend machen..