Meinungsfreiheit ist ein sehr wichtiges Grundrecht nach Art. 5 I GG. Demnach hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift frei zu äußern und zu verbreiten. In dieser Norm ist übrigens auch die Informationsfreiheit, sowie die Presse- und Rundfunkfreiheit eingeschlossen.
Meinungsfreiheit ist sehr wichtig. Man soll diskutieren dürfen und Meinungen austauschen, das ist auch eine der Grundbausteine einer funktionierenden Demokratie. Dennoch hat auch die Meinungsfreiheit ihre Grenzen. Diese sind in Art. 5 II GG ausgelistet. So darfst man beispielsweise niemanden Beleidigungen oder Schmähkritik üben, die nur das Ziel hat eine Person herabzuwürdigen und herabzusetzen.