Lies Dir bitte mal diesen Artkel durch. Dort wird detailliert erklärt warum Dir eine kostengünstige oder kostenlose Wertermittlung rein gar nichts bringt.

http://www.kurzgutachten.com/automatisierte-immobilienbewertungen-kostenlose-immobilienbewertung/

...zur Antwort

Eine andere Option wäre vielleicht mit dem Makler einen Reservierungsvertrag abzuschließen und einen Betrag von ca. 1.000 Euro zu bezahlen, der mit der Provision verrechnet wird. Somit sind sowohl der Makler als auch Du erstmal auf der sicheren Seite. Vielleicht nimmt das etwas den Druck aus der Sache.

...zur Antwort

Vielleicht mal ganz freundlich bei einem der Miteigentümer aus der Eigentümergemeinschaft nachfragen, ob Sie/ Er bereit wäre Ihnen eine Kpie auszuhändigen

...zur Antwort

Wir haben tagtäglich mit (Fehl)bewertungen durch das Finanzamt zu tun. Dies liegt sehr häufig daran, dass Finanzbehörden den Verkehrswert einer Immobilie im Falle einer Erbschaft “vom Schreibtisch aus” bestimmen und die Besonderheiten des Einzelfalls nicht genügend berücksichtigen.

Ohne die Vorlage eines Gutachtens über den niedrigeren gemeinen Wertes, sind die Chancen auf eine Herabsetzung so gut wie aussichtslos. Liegt ein nachvollziehbares Gutachten vor, lenkt das Finanzamt meistens ein.

Die Gründe warum das Finanzamt Immobilien häufig viel zu hoch bewertet, habe ich in einem Artikel auf unserer Homepage zusammengefasst.

http://www.kurzgutachten.com/steuerliche-bewertung-von-immobilien-bei-erbschaft-und-schenkung/

Viele Grüße

Sachverständigenbüro von den Busch - Seit 1985 -

...zur Antwort

Generell ist der Ansatz: Bodenrichtwert x Grundstücksgröße nicht verkehrt. Je nach Größe des Grundstückes muß aber noch zwischen Bauland und Gartenland unterschieden werden. Im Zweifel hilft der Gutachterausschuss weiter.

Die Einräumung eines Nießbrauchrechts an einem unbebauten Grundstück ist zwar eher unüblich, aber denkbar. Somit würdem alle Erträge aus Vermietung und Verpachtung dem Nießbrauchberechtigten zustehen.

Bewertungsansatz (grob):

Grundstückswert abzüglich Wert des Nießbrauchrechts
Wert des Nießbrauchrechts ergibt sich aus der marktüblichen Miete oder Pacht und dem Leibrentenbarwertfaktor, der sich aus der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten und dem Liegenschaftszinnsatz ergibt.

Viele Grüße

www.kurzgutachten.com

...zur Antwort

Die vorgeschlagenen Bewertungen durch Banken und Immobilienportale werden dem Fragesteller in der Regel nicht weiterhelfen. Banken und Sparkassen ermitteln den Beleihungswert, der meistens niedriger ist und nicht den Verkehrswert. Ein Immobilienmakler schätzt den Wert häufig zu niedrig, da er daran interessiert ist einen Verkaufsauftrag zu erhalten.

Zudem wären beide Varianten nicht gerichtsfest. Ein öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger wäre die richtige Lösung. Die Kosten belaufen sich je nach Art und Umfang des Gutachtens und der zu bewertenden Immobilie zwischen 1.000,00 und 3.000,00 Euro. Näheres erfährst Du auch auf www.kurzgutachten.com

...zur Antwort