Hallo Ich habe ein Einfamilienhaus gemietet, in dem allerdings die Heizungsanlage für zwei weitere Häuser im Keller ist. Vor diesem Heizungskeller ist eine dicke Stahltür, die der Vermieter nun plötzlich abschließen will. Den Hausmeister, der den Schlüssel hat, aknn ich nur zu normalen Bürozeiten erreichen. Weder die Feuerwehr, noch der Heizungsnotdienst oder der Schornsteinfeger hat einen Schlüssel. Was passiert, wenn die Heizungsanlage mal anfängt zu brennen.

Darf der Vermieter in einem EFH überhaupt die Stahltür zum Heizungskeller abschließen?