Hallo,

der Link von Ginger1970 ist sehr informativ.

Es könnte noch zusätzlich bei dir sein, dass dein Auftraggeber von der Umsatzsteuer befreit ist. Unter bestimmten Bedingungen musst du dann deinem "Kunden" keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Bei sozialen Einrichtngen bzw. Vereinen ist eine Umsatzsteuerbefeiiung nicht unüblich; insbesonders dann, wenn es sich um Bildungsträger oder weitere schulische Einrichtungen handelt.

Ich bin als Sozialpädagogi und gleichzeitige Dozentin für eine solche Institution tättig. Ich stelle in diesem Fall als Freiberuflerin keine Mehrwertsteuer in Rechnung; der Kunde kann keine Vorsteuer geltend machen und ich führe keine Umsatzsteuer ab.

Vielleicht trifft das auch in deinem Fall zu oder wäre prüfungswert.

Viele Grüße

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Guten Morgen,

die Namensvorschläge klingen alle klasse, aber ich würde auch eine deutsche Bezeichnung nutzen. Ich finde den Begriff Hauswirtschaftsorganisation gut.

Freiberufler und Kleinunternehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen ja als Unternehmen mit ihrem Eigennamen auftreten. Eine Ergänzung ist möglich. Das kann ein Phantasiebegriff oder wie meistens gehandhabt die Benennung des Geschäftszweckes sein. Bei Kleinunternehmer ist der Vor- und Zuname vorgeschrieben; bei Freiberuflern reicht der Familienname aus.

Eigentlich ist ja durch den Familiennamen die Einmaligkeit des Untermehmensnamen sehr wahrscheinlich, es sei denn man heißt Müller oder Schmidt mit Nachnamen

Der Eintrag in das Handelsregister ist für Freiberufler und Kleinunternehmer nicht vorgeschrieben. Inzwischen ist ein freiwilliger Eintrag möglich. Das ermöglicht den Verzicht auf Benennung des Familienamens.Diese Handhabung ist aber kostenpflichtig und beinhaltet die Veröffentlichungspflichten im Register.

Bei der Internetadresse würde ich HWO + Nachname oder so ähnlich nehmen, den Hauswirtschaftsorganisation ist ja ein ganz schön langer Name. In der Beschreibung der Adresse bzw. snippet würde ich so in der Art schreiben:

Ihr Profi im Bereich Hauswirtschaft oder

Mein Angebot als professioneller Dienstleister in der Hauswirtschaftsorganisation.

Viele Grüße

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Hallo,

diese Frage kann ich nicht beantworten, befürchte aber, dass es Probleme geben kann. Jeder Einzelunternehmer tritt ja individuell als Freiberufler oder Kleinunternehmer mit seinem Nachnamen, bei Kleinunternehmer zusätzlich mit Vornamen und wahlweise mit einem Zusatz auf, der die Fachrichtungung beschreiben kann. Name Unternehmen steht ja auch im Impressum. Da ihr ein gemeinsames Logo benutzen wollt, liegt natürlich keine Markenrechtsverletzung vor, aber bei der Frage der Haftung bzw. ja dann doch einem gemeinsamen Auftreten hätte ich so meine Bedenken.

Vielleicht kann die IHK weiterhelfen.

Viele Grüße und viel Erfolg

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Hallo,

da du schon mehr als einen einzigen Auftraggeber hast, ist grundsätzlich schon mal gar keine Scheinselbständigkeit gegeben. Selbst wenn du nur einen Auftraggeber hättest, müsste Letzgenanntes nicht zutreffen. Ein öffentliches Auftreten am Markt (z.B. durch Homepage oder weitere Marketingmaßmahmen) dient ja der Gewinnung von weiteren Kunden. Ich bin selbst freiberufliche Dozentin. In meiner Unterrichtsgestaltung bin ich auch frei, was auch vertraglich festgelegt wurde.

Wenn man es übertrieben auslegen würde, bin ich auch in der Organisation des Unternehmens mit eingebunden. Natürlich habe ich einen festen Termin in der Woche. Ich begleite z.B. Jugendliche immer dienstags in einem EDV-Workshop. Auch Kurse sind immer festgelegte Termine. So ist das mit der Organsiation gemeint.

Aber wie gesagt eine äußerst strenge Auslegung und deshalb würde ich die von dir angesprochenen Punkte verneinen.

Unter Arbeitsmittel ist z.B. ein Moderationskoffer zu verstehen. Aber auch da ist mal die Kirche im Dorf zu lassen. Du bist schon unabhängig genug, wenn du z.B. deine Unterrichtsmaterialien wie Arbeitsblätter für die Schüler selbst erstellst. Letztendlich steht man als Dozentin auch an einer Tafel, die einem nicht gehört.

In deiner Honorarechnung kann die Stundenzahl und das Thema stehen.

Zusammengefasst: keine örtliche, zeitliche, inhaltliche und fachliche Weisung. Keine Einbindung in die Organisation und mit Arbeitsmitteln des AG. Mit deinem "Kunden" triffst du terminliche Vereinbarungen.

Viele Grüße

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Gewerbe anmelden, ALG 2, Bitte um Hilfe!

Die Dame (Anschprechspartner, Berater) im Jobcenter will mich schon wieder in irgendwelche Vorbildungskurs schicken, bis 28.03.13 soll ich entscheiden. Ich habe letzte Jahre aber nur solches gemacht, und es hat mir nichts beigebracht, ich verliere nur Zeit damit. Habe im letzten Monaten solches abgelehnt und sofort 100 Prozent Minderung bekommen.

Ich habe aber schon lange eine Idee, welche ich verwirklichen möchte. Habe vieles hier gelesen und gegoogelt und verstanden, wenn ich Geld selbständig verdienen will, muss ich eine Gewerbe anmelden. Alle Schwierigkeiten mit Steuer und s.w. ist mir klar. Mann kann doch nichts erlernen, wenn man nichts probiert. soooo....

DIE FRAGEN

  1. Wenn ich jetzt bis 28.03 ein Termin mit Beraterin bei JobCenter mache und sage, dass ich selbständig werden möchte und eine Gewerbe anmelde ist das OK? Ich möchte erst eine Seite anmelden (habe viel Erfahrungen damit), und da Kunden werben und s.w. Also zu anderen Verkäufern Kunden bringen. (Laienwerber, Tippgeber, Kontakter oder wie das heißt). Also dafür brauche ich eigentlich viel Zeit und Vorbildungkurs mit Metall und Holz wofür brauche ich das. Bekomme ich wieder 100 Pro Minderung oder lasst sie mich Zuhause Geld verdienen? Also Einsteigsgeld brauche ich nicht.

  2. Ich werde sowieso Gewerbe anmelden und da soll man aufschreiben, was die Firma genau machen wird. Könt ihr mir Fachdeutsch ausdrücken, was das wird, was ich machen will?

("die Eigene Homepage wo ich Kunden werbe; ich selber werde nichts verkaufen. Also ich werde nur zu anderen Verkäufern und z.B Internet Anbietern Kunden bringen.")

  1. Wenn ich Gewerbe anmelde, bei wem soll ich das sagen, dass ich das angemeldet hatte. Berater bei JobCenter oder wo? Infostelle? Oder bei Agentur für Arbeit?

Danke im Voraus für eure Antworte! Werde für alle hilfsreiche Tipps freuen .

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Hallo,

also, wenn ich deinen Ausführungen richtig folgen konnte, könnte man auch womöglich von einem Vertriebsbeauftragten, PR-Berater oder Marketing sprechen.

Statt sinnlose Kurse zu besuchen, könntest du ja auch ein Existenzgründerseminar besuchen. Innerhalb dieser Seminare wird auch die Erstellung eines Businessplans angeboten, der auch für dich selbst unumgänglich ist.

Die Qualität von Existenzgründerseminaren lässt leider manchmal zu wünschen übrig. Leider werden die zukünftigen Existenzgründer auch nicht selten von den JobCentern dazu gedrängt, ein solches Seminar zu besuchen und haben dabei außerdem noch nicht mal eine Wahlmöglichkeit, wenn die JobCenter nur mit bestimmten privaten Bildungsträger kooperieren.

Über die Qualität von privaten Bildungsträgern muss ich dir ja nichts erzählen.

Unter www.existenzgruender.de findest du Vorlagen zur Erstellung eines Businessplanes und wertvolle Tipps von Ratgebenden. Das ist die Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie BMWi. Kann ich nur empfehlen.

Du kannst dein Gewerbe auch zunächst im steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Sinne und im Sinne des SGB II nebenberuflich anmelden.

Oder die Kleinunternehmerregelung, wenn dein Umsatz im ersten Geschäftsjahr nicht 17500 Euro und in den folgenden Geschäftsjahren nicht 50000 Euro übersteigt.

Eventuell kannst du z.B. als PR-Berater auch freiberuflich tätig sein, wo dann ebenfalls die Gewerbesteuer entfallen würde.

Deine Ansprechpartnerin des JobCenters und die Leistunsabteilung müssen darüber Bescheid wissen. Bevor du ein Gewerbe anmeldest, würde ich aber zuerst mit ihr die Sache besprechen; sonst gibt es nur Ärger - garantiert.

Viele Grüße und viel Erfolg.

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Hallo Rilenja,

also, ich finde den Einleitungssatz gar nicht schlecht. Du könntest ja weiter schreiben...

Sehr gern würde ich in Ihrem (renommierten) Unternehmen (Betrieb) praktische Erfahrungen sammeln und meine Kenntnisse in....erweitern.

Oder

Meine bisherigen erworbenen theoretischen Kenntnisse in ...als Schülerin der Schule XY möchte ich gern in der Praxis erproben. Mir ist bekannt, dass die XV-GmbH als (renommiertes) Unternehmen (Betrieb) entsprechende Praktikumsplätze zur Verfügung stellt.

Viele Grüße

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Hallo,

wie alle hier geschrieben haben ist eine Kündigung bezüglich Sperrfrist nicht unproblematisch.

Hinzu kommt, dass es sich bei dem Gründungszuschuss inzwischen um eine Kann-Leistung handelt. Im ungünstigsten Fall lehnt die Agentur für Arbeit ab. Gründer müssen außerdem noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.

Vielleicht ist es eine Alternative für dich, sich zunächst einmal im steuerrechtlichen Sinne und innerhalb der Richtlinien der Sozialversicherungsträger nebenberuflich selbständig zu machen.

Nebenberuflichkeit Finanzamt Nicht mehr als 18 Stunden / Woche. Mehr als 410 Euro pro Jahr werden versteuert. Ausnahmen steuerfreie Übungsleiterpauschale = 2100 Euro pro Jahr

Krankenversicherung Sind die Einkünfte des Angestelltenverhältnis höher als die aus selbständiger Tätigkeit, bleibt alles so wie es ist und es werden auch keine höheren Beiträge erhoben. Ich würde mich in dem Fall aber von der Krankennkasse beraten lassen. Ich glaube, 20% muss das Einkommen höher sein. So genau weiß ich das jetzt nicht.

Rentenversicherung Nicht mehr als 400 Euro im Monat oder die Selbständigkeit wird auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ausgeübt, es sei denn, die Tätigkeit wird berufsmäßig ausgeübt und die Einkünfte sind größer als 400 Euro im Monat.

Viele Grüße

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Hallo,

du kannst auch unter dem Menüpunkt Format - Hintergrund - Wasserzeichen auswählen. Unter dem Punkt Wasserzeichen kannst du dein eigenes Bild hochladen und entsprechende Formate also z.B. Bild hinter Text, verwaschen oder halbtransparent, Kontraste, Größe, Farben usw. festlegen.

Wäre vielleicht auch eine Möglichkeit., wobei sich das Wasserzeichen dann natürlich auf sämtliche Seiten der betreffenden Word-Datei befinden würde.

Viele Grüße

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Hallo,

unter dem Link http://www.gruender-mv.de/service/downloads/wettbewerb/index.html findest du ein kostenloses Muster eines Businessplans einer fiktiven Firma.

Vielleicht hilft dir das weiter. Empfehlenswert ist auch das Existenzgründerportal des Bundeswirtschaftsministeriums, wo du kostenlose Vorlagen für einen Geschäftsplan vorfindest. Per Google: existenzgruender und BMWi

Viele Grüße

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Hallo,

ich gehe eher davon aus, dass der Zuschuss vor der Gewerbeanmeldung beantragt werden muss. Ich würde deshalb die Agentur für Arbeit befragen.

Spätestens einen Monat nach Existenzgründung muss im steuerrechtlichen Sinne das Gewerbe angemeldet sein. Theoretisch könntest du also einen Monat lang z.B. potenzielle Kunden ansprechen ohne dass das Gewerbe angemeldet wäre. Mir wäre das aber im steuerrechtlichen Sinne zu heikel. Letztgenanntes bezieht sich natürlich nicht auf z.B. Gestalten von Werbeflyern oder Erstellung einer Homepage. Also auf Werbemittel, die noch nicht öffentlich gemacht werden. Betriebsausgaben, die vor der Betriebseröffnung entstehen, können beim Finanzamt grundsätzlich geltend genacht werden.

Ich weiß nicht, ob du Kenntnis darüber besitzt, dass der Zuschuss eine Kann-Leistung ist bzw. im ungünstigsten Fall nicht von der Arbeitsagentur genehmigt wird. Von daher ist eine Rücksprache meiner Meinung nach sowieso empfehlenswert.

Viele Grüße und viel Erfolg

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Hallo,

Im Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie - BMWi findest du Vorlagen zur Erstellung eines Businessplans. Google: existenzgruender und BMWi.

Ich weiß zwar nicht , welche Art von Unternehmen du gründest möchtest, aber unter dem Link http://www.gruender-mv.de/service/downloads/wettbewerb/index.html findest du ein Muster eines Businessplans.

Alles kostenlos.

Viele Grüße

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kann man einen harzi eigentlich heiraten ohne sich selber zu ruinieren?

nehmen wir mal an, jemand verdient als selbständiger zwischen null und 4000 euro im monat. von jahr zu jahr ergeben sich enorm unterschiedliche honorare. nach allen abzügen bleibt ihm aber eigentlich nichts übrig am ende des jahres. dieser jemand hat keine wirklich ahnung von seinen finanzen und lebt in den tag. er hat keine altersversorge, und weis eigentlich auch nicht so richtig, wie er es geschafft hat seit fast 15 jahren zu überleben. er bezahlt viel geld für internet, strom, server, krankenversicherung, essen, etc etc etc - und irgendwie passts halt einfach. grosse ausgaben kann er trotzdem nicht planen. er hat auch kein auto oder sonstige grosse "sicherheiten".

nun hat er eine freundin, und diese denkt über das heiraten nach mit ihm. er kann ihr also eigentlich nichts finanziell richtig festes bieten.

sie hingegen bekommt harz4. und natürlich würde das job center bei heirat verlangen, das dieser selbständige von nun an komplett für seine frau aufkommt. jedoch ist eine frau wohl recht teuer. miete, krankenversicherung, verpflegung und co kosten ihn garantiert 900-1200 euro im monat.

er kann es sich also nicht leisten sie zu finanzieren - aber möchte selber mit dem job center nichts zu tun haben. er kommt doch gut über die runden. und sie auch.

den selbständigen interessiert : hat sie chancen weiterhin auf geld vom staat? sie bekommt kein kindergeld, hat selber auch keine kinder, etc.

sie möchte immerhin auch nicht komplett abhängig von einem mann und dessen einkommen sein.

und wie sieht das eigentlich steuerlich aus. nehmen wir doch einfach mal an, dieser selbständige hätte im letzen jahr z.b. 40.000 euro umsatz gemacht. nach abzug seiner lebenshaltungskosten hat er nun noch 3000 euro auf dem konto. hätte er eine frau - hätte er bei kosten von 1000 euro pro monat für die frau - nun MINUS 11.000 euro auf dem konto und wäre pleite und müsste selber harz4 beantragen....

ich schaff es leider konkrete frage zu stellen - wie ihr merkt - aber so wie es aussieht, darf der selbständige nicht festangestellte niemals nicht einen lebenspartner mit harz4 heiraten, wenn er es finanziell nicht stemmen kann. richtig ?

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Hallo,

ich finde deine Fragestellung, nun ja, gewöhnungsbedürftig. Hier aber ein Link, wo die SGB-Leistungen unter Berücksichtigung von Einkommen des Partners berechnet werden können. http://www.brutto-netto-rechner.info/arbeitslosengeld-2-hartz-4.php

Ist der Partner nun Selbständiger, so muss er das voraussichtliche monatliche Einkommen während des 6monatigen Bewilligungszitraum angeben bzw. schätzen. Das ist das gleiche Prozedere wie für Selbständige, die ergänzend Hartz IV beziehen.

Wäre der betreffende Selbständige nun z.B. Existenzgründer, könnte er die Einnahmen auch mit Null oder bis zur Grenze einer womöglich zunächst nebenberuflichen Selbständigkeit angeben.

Jeder Selbständige, egal ob er nun in den Tag hinein lebt oder nicht, muss sein monatliches Einkommen kalkulieren. Das Finanzamt setzt nämlich aufgrund der Schätzung die voraussichtliche Einkommenssteuer fest.

Versteht sich dabei natürlich von selbst, dass zur Aufrechterhaltung der Lebenshaltung entsprechende Strukturen und eine gewisse Ordnung vorhanden sein müssen. Meine ich jetzt auch nicht oberlehrerhaft, aber ist doch so.

Grüße

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Hallo MSS 12,

ich persönlich finde das Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie - BMWi sehr gut. Dort findest du auch Vorlagen zur Erstellung eines Businessplans. Außerdem erläutert und beantwortet ein Experten-Pool an breit gefächerten Beispielsfragen Themen wie z.B. Höhe Rentenversicherungsbeiträge oder "rechtssicheres" Logo. www.existenzgruender.de

Die Stiftung Warentest hat 2009 derartige Portale bewertet. Das Existenzgründerportal des BMWi schnitt am besten ab.

Dennoch musste ich mir außerhalb dieser mehr als sehr guten Grundlage Rechts- und Fachgebiete erabeiten und erschließen.

Alternativen sind sicherlich persönliche Beratungen durch Fachleute oder Existenzgründerseminare von guter Qualität.

Viele Grüße

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Sorry Silvio95, dass ich erst jetzt antworte, aber ich hatte ein bisschen viel um die Ohren. Ihr könnt einen klassischen Lebenslauf schreiben, der auch bei einer Bewerbung Bestand hat. Hervorheben würde ich die Fähigkeiten, die für euer Unternehmen relevant sind.

Schaut auch mal hier: http://www.businessplan.org/lebenslauf

Viele Grüße und viel Erfolg!

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Hallo Carrella,

Betriebsausgaben vor der Existenzgründung sind steuerlich absetzbar. Ich kann außerdem z.B. einen "privaten" Computer in einen geschäftlichen PC umwandeln und dementsprechend absetzen (AfA). Anteilig auf das Geschäftsjahr müsste bei dir auch die Versicherung berücksichtigt werden. Benzin / Fahrtkosten sind Betriebsausgaben. Du kannst auch das Finanzamt befragen. In meinem Finanzamt gibt es sogar einen wöchentliche Sprechstunde.

Viele Grüße

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Wie kriege ich wieder mehr Selbstbewusstsein?

Ich bin ein Junge und 15 & habe überhaupt kein Selbstbewusstsein. Ich zieh mich immer mehr zurück, bin fast nur auf meinen Zimmer weil ich Angst habe rauszugehen! Wovor ich da Angst habe?Das Leute mich nicht mögen oder nicht akzeptieren. Ich habe Angst mich mit Menschen zu treffen & kann überhaupt nicht gut auf Leute zu gehen. Früher war ich auch ein bisschen beliebter in der Schule & hatte viele Freunde und dann bin ich anders geworden, ruiger eben und ja. Ich bin ziemlich anders als die anderen, klein , ich hasse Fußball , Ich guck total gern Teenie Filme! :D Dabei kann ich abschalten :D, Ich bin total leise wenn ich bei vielen Leuten stehe und traue mich dort nie etwas zu sagen da ich Angst habe es ist falsch, denen interessiert das nicht oder sie können mich damit irgendwie runtermachen. Ich liebe es zu singen, aber tue das nie vor anderen. Mein Vertrauen ist schon Missbrauch da oft Sachen weitererzählt wurden,ich kann KEINEN mehr vertrauen. Ich hab leider auch keinen den ich etwas erzählen kann, ich würde gern nen besten Freund oder eine beste Freundin haben.. Mein Auftreten ist auch ziemlich unselbstbewusst ! Ich würde auch gerne eine neue Frisur wagen,aber ich habe Angst andere lachen..Ich würde gern Badminton lernen aber ich habe Angst im verein nicht akzeptiert zu werden! & vor vielen Situationen mache ich mir viele Gedanken, ich denk einfach zu viel über alles nach. Wenn jetzt in einer Woche irgendwas wäre wo ich hinmuss aber nicht gern will mache ich mir darüber ne Woche vorher sorgen und deswegen habe ich auch total oft Schlechte Laune. Ich kann mein Leben NICHT genießen, würde es aber gern. Ich höre auch gerne Jessie J oder Taylor Swift oder von Englischen Sängern die jetzt nicht so bekannt sind..Ich musste im Leben aber auch schon viel mitmachen, den Tod meines Bruders & meine Krebserkrankung.Bin aber wieder gesund!

ich weiß auch nie worüber ich mit den Leuten reden soll & hab auch nie Ideen was wir cooles machen können..

Bald gehe ich zu einen Psychologen..Habe auch schon total Angst. Hat euch eine Therapie geholfen?

Habt ihr Tipps wie ich mehr Selbstbewusstsein bekomme und mein Leben wieder genießen kann?

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Hallo HollywoodFreaky,

ich finde wie secretwolf, dass du dich erst einmal so akzeptieren solltest wie Du bist. Jeder von uns hat seine Fehler, aber eben auch Gutes an sich. Von deinen beschriebenen Interessen her gesehen hast du aber eine Menge "Cooles" zu erzählen.

Das ist doch auch klasse, dass du gern singst. Mein Freund übrigens interessiert sich nicht die Bohne für Fußball und ich kenne weitere Leute, die genauso drauf sind. Ich würde auf die Meinung der anderen pfeifen und mir die Frisur aussuchen, die mir gefällt.

Das sagt sich jetzt so leicht. Ich kann auf eigene Erfahrungwerte verweisen. Ich habe mir meine blonde Mähne auch schon abschneiden lassen und die Haare dann schwarz eingefärbt. Ich war dann ein ganz anderer Typ, aber damit mussten die anderen eben klar kommen; so meine Einstellung.

Letztendlich kannst du es nicht allen recht machen. Ich würde mich auch nicht so verbiegen, damit ich das Leben der anderen lebe, weil das angeblich normal oder angesagt ist.

Viele Künstler haben Lampenfieber und den wenigsten fällt es leicht, z.B. ein Referat vor einer Gruppe zu halten. Mein erster Auftritt als Dozentin vor einer Gruppe war von Herzklopfen und trockenen Lippen begleitet. Aber von Mal zu Mal fiel es mir leichter und nach einer Weile fand ich sogar Gefallen daran. Das machte die Übung und deshalb würde ich dir empfehlen, dem Badminton-Verein beizutreten. Du kannst dir auch sagen, dass du jederzeit gehen kannst, wenn du dich unwohl fühlst.

Wenn du dich beim Psychologen unwohl fühlst, dann würde ich das auch zum Ausdruck bringen. Der Psychologe muss Profi genug sein, um damit umgehen zu können. Es ist außerdem weder für Jugendliche noch für Erwachsenen immer ganz leicht, den richtigen Psychologen zu finden. Darüber gibt es wissenschaftliche Studien. Aber noch kennst du deinen Psychologen ja nicht und es kann doch gut möglich sein, dass er dich entsprechend unterstützen kann.

Viele Künstler und erfolgreiche Sportler sind klein an Körpergröße. Wir sind mal Michael Schumacher begegnet, der jetzt auch nicht der Längste ist. Wir fahren gern zur Motorrad-Weltmeisterschaft. Die meisten Fahrer sind klein. Anscheinend ist das sogar noch Vorteil, sieht man sich die Körpergröße der aktuellen Weltmeister an.

Ich finde, dass man nicht immer cool sein muss. Ich habe beim Schuss des E.T.-Films, der über die Weihnachtstage lief, einfach nur losgeheult.

So, womöglich geben meine Beschreibungen einigen den Anlass, mich für merkwürdig oder lächerlich zu halten. Aber mir egal.

Viele Grüße und viel Mut!

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Hallo,

so einfach ist die Fragestellung nicht. "Ist das Leben nicht schön?", "Drei Haselnüsse für Aschenbrödel", Charles Dickens Weihnachtsgeschichte werden ja im TV gezeigt. Mir fällt Tim Burton's The Nightmare Before Christmas ein. Dann gibt es da noch Weihnachten mit den Muppets. Das Wunder von Manhattan läuft, glaube ich, auch im TV.

Viele Grüße und natürlich eine schöne Weihnachtszeit

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Hallo,

lass dich bitte nicht unterkriegen.

Ja, die Zustimmung des JobCenters ist notwendig, aber die Kosten für Unterkunft und Heizung + Regelsatz müssen gezahlt werden, wenn

"...die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können, der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt..."

Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_261534/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Alg-II-Unter-25.html

Ich würde mir eine Ablehnung begründen und auch die Rechtsgrundlagen / Gesetze benennen lassen. Aus eigener Erfahrung als früher begleitende Sozialarbeiterin weiß ich, dass die Sachbearbeiter dann plötzlich sehr unsicher werden. Das Ganze kommt mir reichlich willkürlich vor. Bei einem schriftlichen Bescheid würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Ich weiß jetzt nicht, wo du wohnst, aber in Städten gibt es auch Einrichtungen, Vereine und Selbsthilfeorganisationen bezüglich Hartz IV und ganz speziell Hartz IV und U25. Das Jugendamt kann dir sicherlich Adressen nennen oder dir Einsicht in ein "soziales Branchenbuch" gewähren.

Besser wäre noch, der Ansprechpartner des Jugendamtes würde Kontakt zu diesen Institutionen aufnehmen, da sich anscheinend in deinem Fall das Jugendamt sich nicht allein gegenüber dem JobCenter behaupten kann. Bitte den Ansprechpartner nochmals um Hilfe.

Wenn das JobCenter keine Einsicht in die Perspektiventwicklungsgespräche haben darf, sollte das Jugendamt entsprechendes Gesetz benennen und nochmals darauf hinweisen.

Wer wenig Geld zur Verfügung hat, kann auch beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Der kostet 10 Euro. Damit kannst du dich an einen Anwalt für Sozialrecht wenden.

Ich drück die Daumen und viele Grüße

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Hallo,

beide Einkommen werden addiert. Bei einem Gesamtarbeitslohn der größer als 400,01 Euro bzw. dann neu 450,01Euro ist, fallen auch Sozialversicherungsbeiträge an. Bei einem Gesamtarbeitslohn zwischen € 400,01 und € 800,00 kann dein Mann aber noch von der Gleitzonenregelung profitieren. http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-16807.xhtml?currentModule=steuern

Ich würde mich diesbezüglich aber nochmals von der Krankenkasse beraten lassen. Und auch Finanzämter bieten Sprechstunden an. Ich glaube, die Steuerfreigrenze liegt bei bis zu 8004 Euro im Jahr.

Viele Grüße

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Hallo,

soweit ich das mitbekommen habe, steht der Mikrokredit in der Kritik. Und zwar auch deshalb, weil der Zeitraum für die Rückzahlungen nach der Existenzgründung als zu knapp bemessen angesehen wird.

Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergibt nicht nur Kredite, sondern berät auch Existenzgründer. Obwohl auch schon Kritik an den Beratern ausgeübt wurde, würde ich mich trotzdem bei deiner Fragestellung an diese Anstalt des öffentlichen Rechts wenden.

Für Existenzgründungskredite und Gründerberatung in Niedersachsen ist die NBank, die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen mit Sitz in Hannover, zuständig. Sicherlich sind auch in anderen Bundesländern derartige Institutionen vorzufinden.

Crowdfunding ist auch eine Möglichkeit der Finanzierung, aber laut dem Magazin "Die Zeit" schließen die ersten Portale aufgrund des großen Konkurrenzdrucks schon wieder. http://www.zeit.de/digital/internet/2012-08/crowdfunding-plattformen-deutschland

Dann gibt es da noch die Business Angels. Also, ich weiß nicht. Aber bitte bilde dir natürlich ein eigenes Urteil. Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND)

In dieser Branche sind auch schwarze Schafe vorzufinden, die sich sozusagen als Business Angels tarnen.

Viele Grüße und viel Erfolg

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