Es geht um eine Bekannte: Sie hat sich vor ungefähr 1,5 Jahren bei einer Fahrschule angemeldet und diese Anfangsgebühr von ca. 270 euro bezahlt..da sie aber nicht weitergemacht hat, bzw. nur 2 theoriestunden besucht hat ( aber auch eine weile im ausland war) stellt sich nun die frage, ab wann man die anfangsgebühr nochmal zahlen muss,bzw. ob man als angemeldeter irgendwann "abläuft" ...oder kann man auch nach z.b. drei jahren einfach zur fahrschule gehen und weitermachen?? danke für informationen