Hallo,
Kleinunternehmerregelung bedeutet keineswegs steuerfreie Einnahmen, denn die Steuerfreiheit bzgl. der Umsatzsteuer bedeutet NICHT, dass die Einnahmen von der Einkommensteuer befreit sind.
Der Gewinn ist auch für Kleinunternehmer einkommensteuerpflichtig. Alles weitere solltest Du Dir von einem Steuerberater erklären lassen, denn nur dieser darf diesbzgl. beratend tätig werden.
Werden die Spritrückzahlungen auch als Einkommen gewertet?
Als Kleinunternehmer musst Du eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) machen. Also alle Einnahmen angeben (auch das, was Du für Sprit o.ä. bekommen hast) und alle Ausgaben (was Du tatsächlich ausgegeben hast - Nachweise, ggf. Fahrtenbuch!). Einnahmen-Ausgaben=Gewinn. Dieser Gewinn ist dann das zu versteuernde Einkommen aus dem Gewerbebetrieb. Aber auch hier: das ist jetzt keine steuerrechtliche Beratung, sondern nur meine persönliche Meinung. Beraten darf Dich nur ein Steuerberater! (Steuerberater steht bei mir stellvertretend für Steuerberater/-in).
Zudem musst Du bzgl. der Rechnungen gewisse Mindestangaben beachten (Hinweis auf Kleinunternehmerregelung, Steuernummer -nur bei bei Kleinstbetragsrechnungen nicht erforderlich,...) Also entweder Software kaufen, die korrekte Rechnungen erstellt, oder gut informieren. Aufwand bzw. Kosten!
Krankenkasse: Folgendes habe ich dazu gefunden. Allerdings kann ich nicht beurteilen, ob alles zu Deiner persönlichen Situation passt:
Während des Studiums an einer staatlich oder staatlich anerkannten Hochschule erfüllen die Bezieher einer Waisenrente auch die Voraussetzungen der Krankenversicherung als Student (KVdS).
Übt ein Student neben seinem Studium eine hauptberufliche selbständige Erwerbstätigkeit aus, dann ist er nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung (§ 5 Absatz 5 SGB V). Die bisherige Krankenversicherungspflicht endet, egal ob es sich um die Versicherung als Student, Rentner oder Familienangehöriger handelt.
Das sind nur kurze Informationen, die ich finden konnte. Aber es ist wirklich nicht einfach. Deshalb empfehle ich eine Beratung in Anspruch zu nehmen, auch wenn gute Beratung Geld kostet. Aber wer an der Beratung spart, der bezahlt dies evtl. sehr teuer. Da es bei Dir mit Waisenrente, Studium, Minijob und eventueller gewerblicher Tätigkeit ein doch sehr komplizierter Fall ist, reicht hier kaum das Forum für eine gute Beratung. Ich bin selber gewerblich aktiv und habe mich insbesondere wegen der Krankenkasse beraten lassen - nicht kostenlos, aber das hat sich gelohnt. Und ich habe keine Waisenrente, kein Studium,... also doch deutlich einfacher. Ich wurde dort so umfassend informiert, dass ich diese Kosten nicht bereut habe.
Unterschätzen solltest Du auch nicht den Papierkrieg, der aufgrund der unternehmerischen Tätigkeit zu erledigen ist. Es fängt schon bei der Buchführung an. Alle Belege sind 10 Jahre aufzubewahren. Wer das nicht beachtet, kann bei einer Rechnungsprüfung ziemlich dumm aussehen.
Das Finanzamt wird anfangs monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen verlangen. Bei Kleinunternehmern stehen dort einige Nullen (null Umsatzsteuer bzw. keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze). Jährlich musst Du zudem eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Erst wenn das Finanzamt Dich von der Abgabe derartiger Erklärungen befreit, müssen diese Erklärungen nicht mehr abgegeben werden. Das passiert aber i.d.R. erst nach zwei Jahren und auch nur, wenn die Umsätze stets die Kleinunternehmerregelung erfüllt haben. Also rechne gleich noch die Kosten für den Steuerberater drauf. Bei mir hat das Finanzamt mich nur von den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen nach zwei Jahren befreit. Die Umsatzsteuererklärungen wollten sie weiterhin jährlich haben. Nach drei Jahren unternehmerischer Tätigkeit stellte ich den ersten Antrag auf Befreiung von der Abgabepflicht der jährlichen Umsatzsteuererklärung. Der Antrag wurde abgelehnt. Jährlich stellte ich einen neuen Antrag auf Befreiung und meinem dritten Antrag wurde dann endlich stattgegeben. Das Finanzamt kann Dich von der Abgabe befreien, muss es aber nicht.
In jedem Fall musst Du eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben und die Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit angeben. Also unterschätze diese Dinge nicht! Aufwand und Kosten!
Fazit: Die Selbstständigkeit lohnt sich nur für Menschen, die sich steuerlich, etc. gut auskennen und das alles selber bewerkstelligen können bzw. für Menschen mit einem guten Geschäftsmodell ist ein Gewinn nach Abzug aller Kosten ebenfalls möglich. Immerhin denkst Du an die entsprechenden Dinge, aber viel scheinst Du nicht darüber zu wissen. Bei so geringen Einkünften wird sich das wohl nicht lohnen.