Lösung steht ja schon da und für die Zukunft:
Prozentwert / Grundwert = Prozent / 100
dann musst jeweils nur noch einsetzten und umstellen ;-)
Lösung steht ja schon da und für die Zukunft:
Prozentwert / Grundwert = Prozent / 100
dann musst jeweils nur noch einsetzten und umstellen ;-)
etwas trinken.
Vllt mal als Aktion, um Kunden in den Laden zu locken. Aber wohl eher nicht im ''traditionellen'' Sortiment.
Das macht der Arzt weg.
Der Bruder von Homer Simpson. (Kommt in einer Folge der 2ten Staffel vor)
Im Laufe der Zeit hat es immer wieder Menschen gegeben, die sich für älter als 130, 150 oder gar 200 Jahre hielten. Heißt nicht, dass sie es auch waren. Weitere angebliche Methusalems... - wie gesagt 'angeblich'...
Steuerberater. (Wenns stimmt, schreibt man sowas übrigens nicht ins Netz)
Pille danach wg Schwangerschaft und auch zum Arzt, wenn Krankheiten in Frage kommen (nicht nur HIV).
Setz dich ins Wasser (Badewanne) dann kannst es herausziehen und es schmerzt nicht.
Gegenfrage... was wäre denn so schlimm, wenn sie lesbisch ist? (wenn sie nichts von dir will...)
Schau einfach mal, wie das Treffen nächste Woche läuft. Dann merkst du schon, ob sich deine Vermutung verfestigt oder ob du Zweifel an ihrer Zuneigung zu dir bekommst.
naja i-was mit der Frühling kommt oder 'es taut' oder so. Wg dem Wassertropfen.
meinst du jetzt 16% von etwas? dann zb. 500:100*16=80
oder 16 ist z.B. 5% von 320. gerechnet: 16:5*100=320
oder meinst was ganz anderes?
frage 1: ja frage 2: ja aber es sieht nicht aus wie unseres...
siehe wikipedia...
üben üben üben. lass es dir von guten leuten aus deiner klasse erklären...
ja klar geht das... aber wegen 77 euro zum anwalt... naja. versuchs doch mal über ne kaufpreisminderung. (musst dir halt den restbetrag zurückerstatten lassen) wenn du das machst hast du aber kein recht zum rücktritt mehr. und für den fall des falles: alles schriftlich...
ja darfst du aber nur bis zur nächsten möglichkeit hilfe zu holen. (also beispielsweise nur bis zum nächsten laden wo du dann den krankenwagen anrufen kannst). also nicht mit 100 durch halb berlin zum nächsten krankenhaus :)
habe ich das richtig verstanden dass du ihn bei ebay von einer privatperson gekauft hast. hat diese person die gewährleisung ausgeschlossen? wenn nicht hat sie auch den mangel zu beheben. dann hat die firma damit nichts zu tun, denn diese ist ja nicht vertragspartner.
andererseits hat die privatperson (immer unter der vorraussetzung dass ich das ganze richtig verstanden habe) mit sicherheit keine ahnung davon und diesen anspruch geltend zu machen (soweit noch nicht verjährt) wäre ziemlich fies ;-)
hoffe ich konnte helfen lg
selbstverständlich nicht. persönlichkeitsrechte...
nein darfst du natürlich nicht. die anderen user handeln einfach auf gut glück. frei nach dem motto wo kein kläger, da kein richter...