In der Beuntzungsordnug unserer Hochschulbibliothek steht zum Thema Lautstärke nur: "In allen der Benutzung dienenden Räumen der Bibliothek ist Ruhe zu bewahren." wie streng kann man das nehmen?
Heisst das nur, dass man nicht übermässig laut reden soll, dass man nur flüstern soll, oder wenn möglich gar nicht/ nur das nötigste reden soll??
Hintergrund der Frage ist, das ich mich jetzt mehrere Tage hintereinander von Gesprächen gestört gefühlt habe und mich langsam frage, ob ich vielleicht einfach zu empfindlich bin?
Ich kenne es eigentlich so, dass in Wissenschaftlichen Bibliotheken absolute Ruhe herrscht, weiss aber nicht ob da auch ein "Anspruch" darauf besteht, oder ob ich bisher nur "Glück" hatte.
Um Ruhe bitten bringt bestenfalls 5 Minuten was, drum werde ich wohl ab morgen Ohrstöpsel mitnehmen, mich würde trotzdem interessieren, wie streng man den obigen Satz nehmen kann. Dier Satz steht auch nur in der Beutzungsordnung im Internet. Also in der Bibliothek selber wird man nicht extra darauf hingewiesen dass man ruhig sein soll.
Danke für eure Antworten