Hallo zurück,

natürlich hängt die Mist-Menge ursächlich von der vom Pferd aufgenommenen Futtermenge ab. Der Pferde-Organismus ist von der Natur dafür ausgelegt, circa 16 Stunden am Tag gleichmäßig Nahrung aufzunehmen. In den bei uns üblichen Haltungsformen ist das leider aber nur in den wenigsten Fällen möglich. Die oben erwähnte, natürliche Futteraufnahme vorausgesetzt, kann mit etwa ein mal Kot-Absatz pro Stunde (also ein "Haufen " pro Stunde) gerechnet werden. Wie viel dann so ein Haufen wiegt, hängt natürlich ganz wesentlich vom aufgenommenen Futter ab, sprich ob Gras, Heu, Silage, etc., da die jeweiligen Futtermittel unterschiedlich aufgeschlossen (also im Körper verarbeitet) werden.

Grüße, Hans

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Hallo,

offensichtlich handelt es sich hier um eine Begriffsverwirrung. Unter dem Aufpolstern eines Sattels versteht man die Wiederherstellung und/oder Veränderung der Paßform des Sattels auf dem Pferderücken, indem die Füllung des Sattelpolsters (das sind diese länglichen Tragekissen unten am Sattel) entsprechend befüllt werden.

Genau diese Polster gibt es ja aber beim Westernsattel gar nicht, sie sind lediglich bei klassisch-Sätteln (Englisch-Sätteln) vorhanden. Westernsättel haben generell eine ganz andere Passform auf dem Pferderücken, weil sie an der Unterseite konkav und nicht konvex wie ein Klassisch-Sattel geformt sind.

Falls du mit dem Aufpolstern hingegen eine Polsterung der Sitzfläche gemeint hast, so hängt das davon ab, ob der Westernsattel generell überhaupt mit einem gepolsterten Sitz versehen ist/war. Die meisten Westernsättel verfügen nur über eine sehr dünne Sitz-Polsterung. Falls diese beschädigt/durchgesessen ist, kann sie natürlich jeder entsprechend qualifizierte Sattler erneuern. dann solltest du aber zu einem speziellen Anbieter für Western-Ausrüstung gehen, die großen Reitsport-Ketten wie Krämer oder Loesdau verfügen in der Regel über keine eigenen Werkstätten, sondern geben das alles auch nur außer Haus.

Gruß, Hans

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Man benötigt als Privatmann bei nicht gewerblichem Fahren für das Führen eines Gespanns rein rechtlich keinen Führerschein oder weiteren Nachweis. Viele Versicherungen verlangen allerdings das sog. Fahrabzeichen bei Abschluß der Pferdehalterhaftpflichtversicherung mit Risiko durch Gespannfahrten. Auf jeden Fall aber bei Versicherungen von gewerblichem Fahren, sprich dem Fahren auf Umzügen, Hochzeiten etc. Dieses Fahrabzeichen der FN entspricht in Stufen, Ausbildung etc. etwa dem Reitabzeichen und muß in einer Prüfung erworben werden. Es beginnt mit Klasse IV, danach folgt III und II, die Anforderungen der Abzeichenstufen steigen entsprechend an. Generell ist ein Gespann/Kutsche im Straßenverkehr genau so ein Verkehrsteilnehmer wie Auto, Fahhrad oder auch Fußgänger, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, sprich Vorfahrt, Verkehrsschilder etc. sind einzuhalten. Natürlich darf man genausowenig auf die Autobahn wie ein Radfahrer oder ein Mofa ;-). Bei Dunkelheit muß eine Kutsche natürlich auch beleuchtet sein.

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Weil ich die Menschen kenne, liebe ich die Pferde...

Menschen mit Pferden, haben den Himmel auf Erden, doch wenn sie einmal sterben, dann gibt es nichts zu erben

Ich habe ein wunderbares Pferd, es hat die Leichtigkeit des Windes und des Feuers Hitze, doch wenn sein Reiter es besteigt, ist sein Sanftmut nichts als die Ruhe vor dem Ausbruch des Sturms (W. Shakespeare)

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