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Nein, die Einfuhrabfertigung kannst Du erst durchführen, wenn die Ware körperlich da ist. Ich nehme an, dass Du nicht "Gestellungsbefreit" bist. D.h. der Wohnwagen muss beim zuständigen Zollamt vorgefahren werden. Wichtig ist, dass bei den Unterlagen neben der Handelsrechnung auch ein A.TR. dabei ist. Wenn Du bei der Einfuhrverzollung das A.TR. mit einreichen kannst, dann brauchst Du nur 19 % Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. In dem Fall wird kein Zoll erhoben. Am einfachsten ist es, wenn Du einen Spediteur mit der Einfuhrabfertigung beauftragst. Das kostet ca. 100 Euro. Hoffe geholfen zu haben.