von was sprichst Du ?
Kranken, Renten, ..... ??????
von was sprichst Du ?
Kranken, Renten, ..... ??????
Ich verstehe noch nicht ganz was Deine Risikolebensversicherung mit Deiner Berufsunfähigkeit zu tun hat.
Ich dachte immer die Risikoleben zahlt nur bei Tod. Oder irre ich mich da ?
Hallo, selbst wenn Du dem Händler den Schaden nachweisen kannst, wird er nur für den direkten Schaden haften. Für die Folgekosten wird er nicht einstehen müssen. Dies wird er wohl in seinen AGB´s geregelt haben. Ist der Schaden wirklich so gross? Was kostet bei BMW ein neuer Teppichfussboden ?
Die Bescheinigung vom Arzt heisst nicht Krankenschein sondern Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; d.h. Du kannst alles machen was Du Dir zutraust und der Krankheit dienlich ist.
Es ist nicht verboten mit einem Gipsfuss ins Kino zu gehen, aber Du könntest in Erklärungsnöte kommen, wenn Du mit 40 Grad Fieber im Cafe sitzt.
entweder Einschreiben Einwurf oder per Fax
wichtig: sobald das Einschreiben zugestellt wurde auf www.deutschepost.de unter Sendung verfolgen die Zustellung als Nachweis ausdrucken
oder
bei Faxversand das Protokoll für die Zustellung ausdrucken
Du hast jemanden anders nicht grob fahrlässig etwas beschädigt, damit ist das ein Fall für Deine Privathaftpflicht
Gilt aber nur, wenn ihr nicht in einem Haushalt lebt und nicht gemeinsam familienversichert seid
Du hast auch die Möglichkeit das Geld beim Amtsgericht einzubezahlen und dann mit diesem Sicherungsschein Dein Auto auszulösen.
Zahlen musst Du. Egal an wen.
Drum prüfe, ob nicht eine ADAC Mitgliedschaft für ein paar Euros im Jahr nicht doch sinnvoll ist. Der ADAC schleppt dann kostenlos ab
ja geht
Du bist zwar krankgeschrieben, aber so lange er Dich nicht auch zur Bettruhe verdonnert hat, kannst Du machen was Du möchtest.
Natürlich im Rahmen
Bei Auslandsfahrten wäre ich persönlich allerdings sehr vorsichtig.
Kann ich mir nicht vorstellen, aber liess doch einfach in Deinen Versicherungsbedingungen nach
Haftung und Versicherung hat nichts miteinander zu tun.
Wenn Du etwas kapputt machst, dann musst Du dies auch zum Zeitwert ersetzen. Ausnahme: bei Gefälligkeiten unter Freunden / Nachbarn im normalen Umfang; da fällt aber nicht der Umbau eines ganzen Hauses drunter
Gefälligkeitsschäden sind mittlerweile bei vielen Privathaftpflichtversicherungen incl.
Bei geliehenen Sachen wird das wohl nie der Fall werden, weil Du bei geliehene Sachen zwar nicht der Eigentümer aber der Halter bist. Und Sachen die Du in Deinem Besitz hast zahlt keine Versicherung.
Und solltest Du Dir das Auto Deines Bekannten leihen, weil Du eine Spritztour machen willst und das Auto ist 100.000 wert und Dein Bekannter hat keine Vollkasko und Du baust einen selbstverschuldeten Unfall, dann fang mal an zu sparen. Hierfür zahlt keine Privathaftpflichtversicherung. Hier musst Du mit Deinem Bekannten vor dem Ausleihen eine Haftungserklärung mit ihm aushandeln.
Das Gegenteil von Unisex; sprich männlein und weiblein getrennt
Wenn Du Dein iphone benutzt um jemand anderes zu retten, dann muss Dir der Gerettete alles ersetzen, was Dir während der Rettung kaputt gegangen ist
Strittig ist noch, ob bei einem Autounfall die Private Haftpflicht- oder die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden begleicht.
Aber an sich bekommst Du jeden Schaden ersetzt.
Typisches Beispiel: Der Verletzte blutet stark und Du nimmst Deine teure ArmaniJacke zur Blutstillung. Die schöne Jacke muss Dir von der Privathaftpflicht des Verletzten ersetzt werden
schau mal in Dein Bedingungswerk. Dort steht was die Reiserücktritt bezahlt.
Bei der Reiserücktritt vom ADAC steht:
siehe http://www.adac.de/produkte/versicherungen/reiseruecktrittversicherung/jahresschutz/tarife_leistungen.aspx?ComponentId=53044&SourcePageId=154949
Sie braucht keine Gesundmeldung (die es eh nicht gibt).
Es gibt kein Problem, wenn die Kollegin sich fit fühlt und früher aus der Krankheit zurückkehrt. Aber Vorsicht: Wenn der Arbeitgeber feststellen sollte, dass die Kollegin doch nicht ganz wieder fit sein sollte, ist er mit in der Haftung bei einem Unfall. Dies kann der AG umgehen, wenn er sich eine Haftungsfreistellung unterschreiben lässt.
Melden und gucken, ob Ansprüche angemeldet werden.
Wenn das Tablet Dir gehört, dann musst Du den Schaden auch selbst bezahlen.
Was immer Du auch vorhast, denke immer daran Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat !!!
Das zahlt die Haftpflicht, aber obacht, falls ihr angebt, dass der Schaden in 2012 passiert ist, dann wird der Schaden nicht bezahlt.
Auch wenn es meiner Ansicht logisch ist, wenn man alle Schäden sammelt und erst am Ende "abrechnet". Manche Versicherer sind da kulant und zahlen trotzdem den Schäden.
Viel Spass beim interpretieren des gelesenen
Die Versicherung ersetzt ausschliesslich den Schaden.
Nutzungsausfall ist nicht vorgesehen, ausser es ist mitversichert (aber da kenn ich keine Versicherung die das anbietet)
Die Frage hier ist ja nicht nur der Wasserschaden, sondern inwiefern hat der Handwerker nicht ganz sauber gearbeitet und hat dadurch den Schaden mitverursacht oder sogar mehr.
Hier muss wohl ein Anwalt mit Schwerpunkt Baurecht ran und anschliessend ein Gutachter mit Schwerpunkt Sanitär und ihr müsst dem Handwerker die Gelegenheit geben sich zu äussern.
Solltet ihr allerdings keine Rechtsschutzsversicherung habem, so könnte dieser Weg recht teuer werden. Dann lieber mit dem alten Handwerker eine vernünftige Regelung finden. Ist sicherlich auch der schnellste Weg der Regulierung
kommt darauf an über welche Versicherungsform Du spricht: