Ich verstehe noch nicht ganz was Deine Risikolebensversicherung mit Deiner Berufsunfähigkeit zu tun hat.

Ich dachte immer die Risikoleben zahlt nur bei Tod. Oder irre ich mich da ?

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Wandfarbe im PKW augelaufen! Wer haftet? Tedox weißt Schuld von sich!

Habe gestern ua. Wandfarbe 5 Liter, gekauft bei Tedox. Insgesamt Waren im Wert von über 245 Euro. Diese stellte ich dann umittelbar nach dem Kauf in den Kofferraum. BMW-Kombi, ganz normal auf den Teppich im Kofferraum. Bei meinem nächsten Zwischenhalt bemerkte ich das einer der Farbeimer zum Teil ausgelaufen war. Erahnen konnte man einen Riss oder ein Loch an der Unterseite des Farbeimers. Der ganze Kofferraum war versaut. Und durch den Versuch die Farbe zunächst provisorisch zu entfernen um noch weiteren Schaden zu verhindern, versaute das Auto und auch wir noch mehr...... Meiner Tochter war schon nach Fahrtantritt aufgefallen, das sie kleinere Farbklekse die schon angetrocknet waren am Pulli hatte. Dabei dachten wir uns aber zunächst noch nichts. Wir stellten den defekten Farbeimer in einen anderen Eimer und fuhren mit samt dem Eimer und den Mülltüten voll Papiertüchern und weiteren "bemalten" Artikeln zurück zu Tedox. Dort zeigte ich das Ausmaß 2 verantwortlichen Mitarbeitern. Unter anderem der Geschäftsleitung. Die hob dann kurz den in Farbe getränken Eimer an und teilte mir dann mit das es eben mein Pech sei. Das Loch wäre vorher noch nicht da gewesen. Sie konnte das Loch oder den Riss noch nicht einmal sehen, weil der Farbeimer in der farbe stand! Dann drehte sich die Leitung um und ging zurück in den Laden, noch nicht einmal den Farbeimer haben wir erstattet bekommen.....Wert 11 Euro. Von den anderen Schäden am PKW, sowie an unserer Kleidung und uns, kaum zu reden.....Wer haftet denn jetzt für den Schaden? Und ist dieses Loch defentiv nicht passiert, er stand gerade im Kofferraum.

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Hallo, selbst wenn Du dem Händler den Schaden nachweisen kannst, wird er nur für den direkten Schaden haften. Für die Folgekosten wird er nicht einstehen müssen. Dies wird er wohl in seinen AGB´s geregelt haben. Ist der Schaden wirklich so gross? Was kostet bei BMW ein neuer Teppichfussboden ?

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Die Bescheinigung vom Arzt heisst nicht Krankenschein sondern Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; d.h. Du kannst alles machen was Du Dir zutraust und der Krankheit dienlich ist.

Es ist nicht verboten mit einem Gipsfuss ins Kino zu gehen, aber Du könntest in Erklärungsnöte kommen, wenn Du mit 40 Grad Fieber im Cafe sitzt.

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entweder Einschreiben Einwurf oder per Fax

wichtig: sobald das Einschreiben zugestellt wurde auf www.deutschepost.de unter Sendung verfolgen die Zustellung als Nachweis ausdrucken

oder

bei Faxversand das Protokoll für die Zustellung ausdrucken

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Du hast jemanden anders nicht grob fahrlässig etwas beschädigt, damit ist das ein Fall für Deine Privathaftpflicht

Gilt aber nur, wenn ihr nicht in einem Haushalt lebt und nicht gemeinsam familienversichert seid

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Du hast auch die Möglichkeit das Geld beim Amtsgericht einzubezahlen und dann mit diesem Sicherungsschein Dein Auto auszulösen.

Zahlen musst Du. Egal an wen.

Drum prüfe, ob nicht eine ADAC Mitgliedschaft für ein paar Euros im Jahr nicht doch sinnvoll ist. Der ADAC schleppt dann kostenlos ab

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Du bist zwar krankgeschrieben, aber so lange er Dich nicht auch zur Bettruhe verdonnert hat, kannst Du machen was Du möchtest.

Natürlich im Rahmen

Bei Auslandsfahrten wäre ich persönlich allerdings sehr vorsichtig.

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Kann ich mir nicht vorstellen, aber liess doch einfach in Deinen Versicherungsbedingungen nach

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Haftung und Versicherung hat nichts miteinander zu tun.

Wenn Du etwas kapputt machst, dann musst Du dies auch zum Zeitwert ersetzen. Ausnahme: bei Gefälligkeiten unter Freunden / Nachbarn im normalen Umfang; da fällt aber nicht der Umbau eines ganzen Hauses drunter

Gefälligkeitsschäden sind mittlerweile bei vielen Privathaftpflichtversicherungen incl.

Bei geliehenen Sachen wird das wohl nie der Fall werden, weil Du bei geliehene Sachen zwar nicht der Eigentümer aber der Halter bist. Und Sachen die Du in Deinem Besitz hast zahlt keine Versicherung.

Und solltest Du Dir das Auto Deines Bekannten leihen, weil Du eine Spritztour machen willst und das Auto ist 100.000 wert und Dein Bekannter hat keine Vollkasko und Du baust einen selbstverschuldeten Unfall, dann fang mal an zu sparen. Hierfür zahlt keine Privathaftpflichtversicherung. Hier musst Du mit Deinem Bekannten vor dem Ausleihen eine Haftungserklärung mit ihm aushandeln.

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Wenn Du Dein iphone benutzt um jemand anderes zu retten, dann muss Dir der Gerettete alles ersetzen, was Dir während der Rettung kaputt gegangen ist

Strittig ist noch, ob bei einem Autounfall die Private Haftpflicht- oder die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden begleicht.

Aber an sich bekommst Du jeden Schaden ersetzt.

Typisches Beispiel: Der Verletzte blutet stark und Du nimmst Deine teure ArmaniJacke zur Blutstillung. Die schöne Jacke muss Dir von der Privathaftpflicht des Verletzten ersetzt werden

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schau mal in Dein Bedingungswerk. Dort steht was die Reiserücktritt bezahlt.

Bei der Reiserücktritt vom ADAC steht:

  • Arbeitsplatzwechsel
  • Aufnahme eines Arbeitsplatzwechsel
  • ....

siehe http://www.adac.de/produkte/versicherungen/reiseruecktrittversicherung/jahresschutz/tarife_leistungen.aspx?ComponentId=53044&SourcePageId=154949

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Sie braucht keine Gesundmeldung (die es eh nicht gibt).

Es gibt kein Problem, wenn die Kollegin sich fit fühlt und früher aus der Krankheit zurückkehrt. Aber Vorsicht: Wenn der Arbeitgeber feststellen sollte, dass die Kollegin doch nicht ganz wieder fit sein sollte, ist er mit in der Haftung bei einem Unfall. Dies kann der AG umgehen, wenn er sich eine Haftungsfreistellung unterschreiben lässt.

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Melden und gucken, ob Ansprüche angemeldet werden.

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Wenn das Tablet Dir gehört, dann musst Du den Schaden auch selbst bezahlen.

Was immer Du auch vorhast, denke immer daran Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat !!!

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Das zahlt die Haftpflicht, aber obacht, falls ihr angebt, dass der Schaden in 2012 passiert ist, dann wird der Schaden nicht bezahlt.

Auch wenn es meiner Ansicht logisch ist, wenn man alle Schäden sammelt und erst am Ende "abrechnet". Manche Versicherer sind da kulant und zahlen trotzdem den Schäden.

Viel Spass beim interpretieren des gelesenen

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Wasserschaden Zweifamilienhaus - welcher Schaden wird ersetzt

Hallo zusammen,

wir haben letzte Woche Mittwoch bei uns an der Decke einen Wasserschaden bemerkt. Es handelt sich um eine abgehängte Holzdecke unter dem Beton. Wir haben ein Zweifamilienhaus von welchem wir die obere Wohnung vermietet haben.

Den Schaden haben wir direkt am Donnerstag Vormittag der Versicherung gemeldet und uns mit den Mietern oben kurzgeschlossen. Leider musste ein Gutachter von der Versicherung kommen. Dieser hatte leider erst gestern Nachmittag einen Termin frei. Wir haben dann darum gekämpft sofort am Donnerstag einen Flaschner zur Notfallbehebung des Schadens kommen zu lassen.

Im oberen Bad befindet sich eine Acrylduschwanne. Die Bäder wurden in 2011 von einem Fliesenleger gerichtet. Leider hat dieser vermutlich die Wanne falsch montiert, da diese im hinteren Eck bei Belastung start absackt und hierdurch die Fugen gerissen sind und Wasser eingedrungen ist. Aufgrund der Wölbung der Wand ist sogar bereits eine Fliese gesprungen.

Der Gutachter hat den Schaden ziemlich heruntergespielt und gesagt wir müssen uns selbstständig um die Repartur der Schadensursache kümmern (neue Fugen setzten). Die Trocknung übernimmt die Versicherung. Er hat auch gemeint, dass die Wanne gar nicht so enorm absackt und dass das halt normal ist und man alle 2 Jahr die Fugen erneuern müssen. Das Bad ist aber nur 1 Jahr alt (Dez 2011).

Wir müssen den Schaden schnellstmöglich beheben lassen, da sich dies seit knapp einer Woche zieht. Leider kriegen wir jetzt auch noch Probleme mit den Mietern, da diese eigentlich nicht duschen dürfen. Er ist Koch als Beruf und muss täglich duschen. Kann man hier einen Ersatz von der Versicherung verlangen?

Vielen Dank für ein kurzes Feedback.

Schöne Grüße

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Die Versicherung ersetzt ausschliesslich den Schaden.

Nutzungsausfall ist nicht vorgesehen, ausser es ist mitversichert (aber da kenn ich keine Versicherung die das anbietet)

Die Frage hier ist ja nicht nur der Wasserschaden, sondern inwiefern hat der Handwerker nicht ganz sauber gearbeitet und hat dadurch den Schaden mitverursacht oder sogar mehr.

Hier muss wohl ein Anwalt mit Schwerpunkt Baurecht ran und anschliessend ein Gutachter mit Schwerpunkt Sanitär und ihr müsst dem Handwerker die Gelegenheit geben sich zu äussern.

Solltet ihr allerdings keine Rechtsschutzsversicherung habem, so könnte dieser Weg recht teuer werden. Dann lieber mit dem alten Handwerker eine vernünftige Regelung finden. Ist sicherlich auch der schnellste Weg der Regulierung

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