Hallo,

ich habe ein Anliegen zwecks Arbeit und Fahrgemeinschaft.

Und zwar: ich bin weit von zuhause am arbeiten mit der bahn sind es jedoch nur ca 30 minuten auto ganze 55 minuten. soweit so gut. wichtig sind meine arbeitszeiten diese waren bis heute anders und zwar musste ich Frühschicht: 6-14:45 und Spätschicht 14:45-22 Uhr arbeiten. der letzte Zug fährt um 22:51 zu mir nach hause (wobei ich dort auch noch flockige 4 km laufen muss) bin dannn etwa halb 12 zuhause das ist nicht das problem. Nun zum Problem. Die arbeitzeit wurde geändert. nun ist die Frühschicht von 6 - 16:45 und die Spätschicht von 16:45 - 1:15 uhr Pflicht. (wie gesagt es fährt dann kein zug mehr. ok nächstes ding:

Kein scherz und bitte nicht lachen: ! Wenn ich im Auto mitfahre Wird mir extrem schlecht es sei denn das sind sone 5 min zum laden wege."" bedeutet für mich da ich nicht mehr mit dem zug fahren kann muss ich wohl dauerschlechtes gefühl im bauch haben..oder?

also meine frage: Darf mein Chef mich Zwingen in der Fahrgemeinschaft mit zu fahren? wenn ja wo steht das. Wenn ja: Auch wenn man das autofahren absolut im Bauch nicht bekommt? (also schlechtgefühl etc.. ich weiß nicht ob das ne kranheit ist oder so,... )

hoffe das war verständlich mein chef will mich nämlich dazu zwingen =( und was passiert wenn ich nicht mitfahre? ach so der frühste zug fährt dann um 4:51 wieder =) ich meine was passiert wenn ich nicht mitfahre und er mich deswegen kündigt?

Liebe grüße =)