Grundsätzlich nicht für ein Studium geeignet? Nein. In Deutschland gibt es rund 8500 Bachelor-Studiengänge. Ich behaupte mal, dass darunter jeder das für sich passende Studium finden wird.

Die Gründe, warum die Abbrech- bzw. Durchfallquote in einigen Studiengängen so extrem hoch ist, sind vielfältig. Meistens sind es völlig falsche Vorstellungen vom jeweiligen Studiengang. Das gilt insbesondere für klassische Studiengänge wie Mathematik. Viele glauben, dass nur weil sie in der Schule gut in Mathe waren, sie das im Studium auch sein werden. Gerade das Mathematik-Studium hat aber relativ wenig mit dem Schulfach Mathematik zu tun.

Um dem entgegenzuwirken, bieten einige Hochschulen inzwischen Programme zur Studienorientierung an, die man z.T. auch online machen kann.

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Für ein Studium braucht es nicht mehr zwingend das Abitur. Auch die Fachhochschulreife und die fachgebundene Hochschulreife ermöglichen den Hochschulzugang. Aber auch beruflich Qualifizierte haben inzwischen die Möglichkeit, fachgebunden an Universitäten und Fachhochschulen zu studieren – ganz ohne Abitur.

Die Voraussetzungen dafür variieren von Bundesland zu Bundesland. In Niedersachsen geht das mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung und danach mindestens drei Jahren Berufserfahrung. https://www.studieren-in-niedersachsen.de/studienwahl/orientierung/studieren-ohne-abitur/berufliche-vorbildung-fachgebunden.html

Der Meistertitel ist der allgemeinen Hochschulreife sogar gleichgestellt. Das heißt, wer den Meister gemacht hat, erwirbt damit den Zugang zu allen Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen. Du siehst also: Es gibt auch andere Wege, die zum Studium führen.

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Wie seht ihr Artikel 12a unseres Grundgesetzes?

Artikel 12a unseres Grundgesetz ist die Grundlage für die Wehrpflicht. Die Wehrpflicht wurde zwar 2013 ausgesetzt, jedoch besteht der Artikel im Grundgesetz natürlich fort und kann auch jederzeit durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages angewandt werden.

Was ich jetzt mal abgesehen von der Wehrpflicht am Artikel 12a kritisch sehe, ist Absatz 4. Er besagt, dass wenn der Verteidigungsfall besteht, Frauen nicht zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden dürfen. Männer dürfen nach Absatz 1 jedoch verpflichtet werden. Frauen dürfen gemäß dieses Artikel nur zu "zivilen Dienstleistungen" verpflichtet werden.

Artikel 12a
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

Und wie ist dieser Artikel bzw. Absatz mit

Artikel 3 Grundgesetz vereinbar ?
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Ich glaube ja hier liegt "verfassungswidriges Verfassungsrecht" vor.

Mir ist klar, dass Männer gemäß Artikel 12a Absatz 2 auch den Kriegsdienst verweigern können. Jedoch liegt meines Erachtens trotzdem eine gesetzlich festgelegte Ungleichbehandlung bzw. Ungleichbetrachtung vor.

(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.

Hier noch mal meine Frage: Wie seht ihr das? Wie ist eure Meinung dazu? Findet ihr den Artikel bzw. Absatz noch zeitgemäß? Oder würdet ihr ihn ändern, sodass eine tatsächliche rechtliche Gleichberechtigung vorliegt?

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Die Ungleichbehandlung in diesem Artikel ist zu verurteilen, weil

Der Artikel stammt noch aus einer Zeit, in der man glaubte, dass Frauen nicht dazu fähig seien, ein Land zu verteidigen. Diese Ungleichheit ist in der heutigen emanzipierten Gesellschaft nicht mehr zu rechtfertigen.

Insofern ja: Das sollte tatsächlich mal überarbeitet werden.

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Ohne jeden Zweifel nein. Entwürdigende Maßnahmen in der Erziehung sind unzulässig. Diese können im schlimmsten Fall sogar zum Entzug des Sorgerechts führen.

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An der HS stehen dir mit der Fachhochschulreife alle Studiengänge offen, auch die, die nicht deiner Fachrichtung entsprechen.

Lediglich wenn du an der Uni studieren willst besteht Fachbindung, zumindest hier in Niedersachsen.

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