Ja, Sie darf das. Die Verkäuferin übt das Hausrecht aus und darf daher jedem ohne gerichtlichen Beschluss des Ladens verweisen.
Da machste einfach mal den Test mit einem Freund. Der geht neben deinem Auto einfach mal soweit nach vorne bis du ihn im Seitenspiegel nicht mehr siehst. Dann machst du den Schulterblick und guckst bis wohin dein Schulterblick gehen muss.
Ich würde hier auch einfach mal zum Hörer greifen und bei deinem Bankberater nachfragen. Selbst die Zentrale deiner Bank müsste dir das sagen können.
Genau, im B2B geht es um das Geschäft zwischen zwei Gewerbetreibenden, bzw. zwischen zwei Firmen. Im B2C Kauft eine Privatperson bei einem Händler. Fürs Marketing bedeutet dies lediglich dass du unterschiedliche Zielgruppen hast und diese auch anders ansprechen solltet.
Du kannst Sie ja generell am Fenrlicht z.B. anklemmen, dann bist du auf jeden Fall safe, oder auch an der Hupe.