Hallo PumbaderGamer!

Es ist für mich ein wenig schwer durchshaubar, wie die Zusammenhänge sind.

Daher versuche ich es in eigenen Worten zusammenzufassen:

Du besitzt ein gültiges Semesterticket, das Du bei der betreffenden Fahrt dabeihattest. Du hättest aber eine ergänzende Fahrkarte gebraucht, die normalerweise beim Kauf vorab € 7,- kostet. Der Kontrolleur hat Dich ohne diese Fahrkarte angetroffen. Du bist nicht eigenständig auf den Kontrolleur zugegangen und hast von Dir aus nach dem Kauf einer Fahrkarte zum Bordpreis gefragt.

Meine Schlußfolgerung daraus: Was du als "diesen Standart Zettel" bezeichnest, ist eine "Fahrpreisnacherhebung". Standard wäre der Betrag von € 60,- ( Sozusagen die Strafe).

Für den Betrag von € 7,80 gibt es für mich zwei Möglichkeiten: 1. Dir wurde zusätzlich eine Fahrkarte zum Bordpreis erstellt. Der Preis wäre dann gegenüber einer vorab gekauften Fahrkarte einerseits berechtigt; andererseits eventuell sogar zu niedrig berechnet gegenüber den Beförderungsbedingungen der Bahn. Die sprechen von 10% Aufschlag; dabei aber mindestens € 2,- und höchstens € 10,- War es aber e entuell gar keine Kontrolle der DB sondern eines regionalen Verkehrsanbieters, z.B. eines Verkehrsverbundes, gelten da eventuell auch andege Regelungen.

2. Es handelt sich um die zusätzlich fällige Bearbeitungsgebühr. Laut Beförderungsbedingungen läge diese bei € 7,- Entweder hat sich aktuell der Betrag erhöht und der Text der Bedingungen ist noch nicht angepasst oder - wie unter 1. beschrieben - handelt es sich um ein anderes Unternehmen als die DB.

Vielleicht kannst Du mal zurückschreiben, ob meine Zusammenfassung zutrifft und welche meiner Schlußfolgerungen.

Dann lässt sich vielleicht genau klären, warum nun eine Mahnung zugestellt wurde!

Beste Grüße

diejan

...zur Antwort

Hallo Alex!

Klingt ein wenig merkwürdig, dass sich die Airline direkt bei Dir meldet bzgl. de Annullierung des Fluges und Du diese Info an die Reiseagentur weiterleiten solltest. Wenn die Reiseagentur im Rahmen dieser Singlereise Dir diesen Flug vermittelt hatte, sollte auch die Agentur der Kontaktpunkt für sämtliche Belange sein und bestenfalls vor Dir von der Annullierung erfahren haben. Zudem sollte natürlich gerade wegen der Corona-Krise eine Hotline besetzt sein, weil ja die Reisebüros/Reiseagenturen auf Anweisung von Bund bzw. Bundesländern geschlossen hatten, um persönlichen Kontakt zu minimieren! Somit empfehle ich eine Nachfrage per E-Mail bei der Reiseagentur unter Angabe aller relevanten Daten um ein Hin- und Hersenden wegen Nachtrag von Details zu vermeiden ( Buchungsnummer, Rechnungsnummer, Name des Reisevermittlers, etc.). Sollte es bereits E-Mail-Verkehr gegeben haben, solltest Du den anhängen und/oder auch unter Angabe von Tag, Uhrzeit und Gesprächspartner auf eventuelle telefonische Aussagen der Reiseagentur verweisen! Es ging mir nicht ganz klar aus Deinen Ausführungen hervor, aber für mich hört es sich so an, als wenn die Reiseagentur hier gleichzeitig als Veranstalter agiert und dann vermute ich, dass sie versucht, den nicht stattfindenden Flug durch einen anderen einer Airline, die vielleicht die Strecke bedient und sich noch vorbehält, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten, zu ersetzten. Das ist natürlich in der jetzigen Situation äußerst schwer, da ja kaum Flugbetrieb herrscht und auch nicht zu erwarten ist, dass von null auf hundert zum Normalbetrieb zurückgekehrt werden kann wenn die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgehoben würde und auch die Zielländer touristischer Reisen ihre Ein- und Ausreisebeschränkungen aufheben würden. Eine Reiserücktrittskostenversicherung hätte sehr wahrscheinlich hier keinerlei Effekt, da es sich bei der Pandemie um ein von außen kommendes, unabwendbares Ereignis handelt, das von Naturkräften verursacht wurde (umgangssprachlich "Höhere Gewalt"). In den Versicherungsbedingungen des Versicherers bzw. eventuell des gewählten Tarifes/Pakets steht vermutlich, dass eine Leistung bei solcher "höherer Gewalt" ausgeschlossen ist.

...zur Antwort

Die Reservierung des EUROSTAR ist abhängig von der Verfügbarkeit einzelner Züge generell ab 6 Monate vor Reisetag möglich. Die Züge sind reservierungspflichtig und Reservierungen gelten nur am gebuchten Reisetag und im reservierten Zug. Als Inhabe eines entsprechenden Interrail Global Pass bzw. InterRail Pässen für die jeweiligen beteiligten Länder gibt der Buchende Bahn - oder Reisebüro Mitarbeiter die Strecke von Paris Nord Eurostar nach London S pancras Int und den Tarifcode 44 für eine Person an und sollte zum Preis von € 90,- in der 2.Kl. buchen können. der Umtausch der Reservierung ist vor Abfahrt 1x zulässig und nach Abfahrt ausgeschlossen. Vor Abfahrt ist bei Stornierung auch die Auszahlung zu 100% möglich; nach Abfahrt ist eine Erstattung ausgeschlossen. Gute Fahrt! diejan

...zur Antwort

Die Notwendigkeit der Zimmerreinigung bis zum nächsten Bezug des Zimmers wurde bereits in den anderen Kommentaren genannt. Einige Hotels bieten gegen Aufpreis einen "late Check-out", beispielsweise um 15:00 Uhr; manchmal gibt es diese Möglichkeit auch im Rahmen von speziellen Arrangements. Ebenso bieten manche Hotels sog. Tageszimmer an; also eine Nutzung ohne Übernachtung. Das ist z.B. an Flughäfen der Fall, wo es vorkommen kann, dass Fluggäste bei einer Zwischenlandung einen längeren Tagesaufenthalt vor ihrem Weiterflug haben.

...zur Antwort

In der Schule hat bei mir immer das Blättern im Physikbuch geholfen; später im Studium habe ich dann dafür das Sportmedizinbuch genommen. da war ich nach drei Seiten dann sooooo müde und bin wunderbar eingeschlafen. Hast Du auch so ein Buch?

...zur Antwort

Die Fragestellung geht evtl. davon aus, dass es tatsächlich einen absoluten Beginn des Menschenlebens gegeben hat und eine eindeutige Menge Menscehn vorhanden war; aber wieviele sollten das sein; 1 oder 2 oder mehr? Einer allein kann sich nicht fortpflanzen und zwei nur dann wenn einer männlcihen und der andere weiblichen Geschlechts ist. Es ist aber stark anzunehmen, dass es den absoluten Beginn des Menschseins nicht gab und stattdessen die Natur durch das was wir gemeinhin Evolution nennen, an mehreren sehr unterschiedlichen Orten vielfältige Lebensformen innerhalb der so. Säugetierwelt entwickelte aus denen sich nach und nach im Laufe von Jahrmillionen die heutige Menschheit entwickelt hat. Inzest war sicherlich ein Mittel dem Sexualtrieb nachzugehen und so der Fortpflanzung zu dienen und den Bestand einer Gruppe, einer Sippe oder eines Stammes zu sichern. Durch den Trieb des Menschen, sich und die Welt zu erkunden, die Notwendigkeit, Nahrung und Schutz zu suchen sowie durch Naturkatastrohen erzwungen,haben Menschen sich aufgemacht und haben ihre angestammten Gebiete verlasssen. Dabei sind unterschiedliche Gruppen aufeinandergestossen und haben sich vermischt. Je sicherer die Lebensverhältnisse wurden und je größer die Menge zur Auswahl eines Partners wurde, desto mehr verlor Inzest die unmittelbare bestandssichernde Funktion.

...zur Antwort

Das ist einfach: Männer ziehen ihr Hemd meist ordentlich aus; Frauen Ihre Oberteile aber immer so, dass sie "auf links" liegen bleiben. Dann ist es natürlich später bequemer , wenn man die Kleidung nicht erst vorher wieder "auf rechts" ziehen muss. Und das ist definitiv nicht nur im Film so!

...zur Antwort

Hallo SuperB18, ich möchte janfred1401 ein wenig korrigieren. Entscheidend ist nicht so sehr, ob Flug 1 und 2 mit derselben Airline durchgeführt werden, sondern, ob beide Flüge auf einem Ticket ausgestellt sind oder auf verschiedenen. Sind es zwei Tickets, so existieren zwei Beförderungsverträge, die unterschiedlich zu betrachten sind. Dann ist es Airline 2 egal, wie Du zum Airport für Flug 2 kommst und auch wie und wo Dein Gepäck dazu eingecheckt wird. ( Unabhängig davon kann durch Allianzen oder Kooperationen durchaus das Gepäck durch Airline 1 bei Vorlage des Weiterreisetickets bis zum Zielflughafen durchgecheckt werden) Dann setzt Du Dich nur mit Airline 1 wegen einer Stornierung des Fluges in Verbindung. Je nach Tarif gibt es Geld zurück, evtl. abzüglich einer Stornierungsgebühr ( Penalty). Leider sind viele Sondertarife oft nicht erstattbar, aber auch bei erstattbaren Tarifen werden z.T nich alle Steuern ( Taxes) zurückbezahlt, z.B. Treibstoffzuschläge. Hast Du nur ein Ticket für beide Airlines, dann wird es komplizierter. Dann ist unbedingt der Blick in die speziellen Tarifbedingungen der Airline notwendig, auf dessen Dokument, das Ticket ausgestellt wurde. Im allgemeinen, lautet eine wesentliche Einschränkung, dass die Flüge nur in der auf dem Ticket ausgewiesenen Reihenfolge zu nutzen sind. Bei einem eigenmächtigen Auslassen von Flug1 ist es zulässig, dass die Airline die Weiterbeförderung verweigert und auch weitere Anschlußflüge storniert. Der Begriff "No Show" fiel hierzu schon. Bei einer ordentlichen Stornierungsanfrage von Flug 1 bei der Airline kann man Dir sagen, ob Dein Ticket "umgeschrieben" werden kann, d.h. es wird eine Neuberechnung des Flugpreises aufgrund des geänderten Abfluges stattfinden. Gibt es hier tarifliche Abweichungen, so werden diese einbezogen. Das kann dann auch zu einer Aufzahlung oder auch einer Rückerstattung führen. Es kann aber auch - tarifabhängig - sein, daß man Dir sagt, das Ticket sei nicht änderbar für die Strecke sondern nur umbuchbar bzg. der Flugdaten ( unter Einhaltung der Strecken). Ergo: Kontakt mit der Ticket ausstellenden Airline bzw. dem Reisebüro ist sicherlich erforderlich!

...zur Antwort

Ein Reisebüro wird zum eigentlichen Flugpreis ein Serviceentgelt verlangen, da es sonst nichts an der Vermittlung verdient. Bessere oder flexiblerer Tarife bekommt ein Reisebüro gegenüber der direkten Buchung auf der Website der Ryan Air auch nicht.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.