Aber sicher brauchen sie 2 Ausweise. Gesetzt den Fall, einer der beiden begeht eine Straftat, müßte man schließlich nach dem Täter fahnden und dieser seine Identität beweisen können. Ich frage mich nur, ob er ins Gefängnis käme - weil doch schließlich sein Zwilling dann mitbestraft würde ?

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Ich habe 15jährige Zwillingssöhne, deren Interessen sich zwar häufig ähneln, aber nicht in gleicher Weise betrieben werden. Außerdem hat auch jedes der Kinder eigene Interessen, die der Bruder nicht mit ihm teilt. Es ist immer auch eine Frage der Prägung in der Kindheit. Man kann "Gleichheit" von Anfang an fördern, oder aber die Individualität der Kinder unterstützen (zB. schon im Babyalter nicht in gleiche Kleidung stecken)

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