Hallo!

Wer bei eBay und Co einen Schaden hat, weil der Verkäufer z.B. die Ware nicht besaß oder nicht verschicktt und die bezahlten Beträge für sich behält, könnte sich des Computerbetrugs schuldig gemacht haben. Um das zu verfolgen, muss die Staatsanwaltschaft erst mal Kenntnis davon erhalten. Weiß die Staatsanwaltschaft (oder die Polizei) von der Straftat, muss ermittelt werden.

Also: Wer geprellt wird: Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei nicht vergessen.

Dadurch hat der Geschädigte aber noch nicht sein Geld zurück. Zivilrechtlich kann Schadensersatz verlangt werden. Das ist aber ein anderer Weg. Leider muss in der Regel erst mal die Staatsanwaltschaft ran, da der "echte" Name nicht bekannt ist.

Ebay kann nur die Nutzerdaten an die Polizei raus geben (IP-Adresse, Benutzername, bei der Registrierung hinterlegte Daten,...). Ein Verbraucher wird da nicht direkt dran kommen. Paypal bietet einen Käuferschutz an. Wenn der Verkäufer nicht verschickt, bekommt man von Paypal sein Geld wieder. Das "Wiederholen" ist dann erst mal Sache von Paypal. Oft lohnt da aber der Aufwand nicht.

Ich arbeite im Gefängnis und habe schon mehrfach eBay Betrüger vor mir gehabt. In der Regel frage ich mal nach, ob man im Moment des Verkaufs wirklich glaubt, dass man damit durch kommt. Ich habe noch keinen getroffen, der der Meinung war, dass das klappt. Es ging immer nur darum, schnell Geld zur Verfügung zu haben. Entweder um andere Rechnungen zu bezahlen oder um Süchte zu befriedigen. Kaufsucht, Spielsucht, Drogensucht,...

Irgendwann werden alle geschnappt.

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Die Haftunfähigkeit muss durch einen unabhängigen Gutachter festgestellt werden. Mit Suizid versuchen können wir gut umgehen.

Ich Rate aber dazu, die Haft pünktlich und nüchtern ohne Drogen im Urin anzutreten. Dann wird eine Lockerung des Vollzugs leichter. Außerdem scheint ein Schulkurs dringend nötig zu sein. Reicht die Haftlänge aus, ist das möglich. Auch Ausbildungen sind drin.

Weiterhin gibt es Behandlung, die hilft, das Leben in den Griff zu bekommen. Mit deiner Frage hier zeigst Du, dass Du das dringend nötig hast!

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Je länger die Haft Zeit ist, desto mehr Zeit bleibt, es sich so gemütlich wie möglich zu machen. Einzelhafträume sind in der Regel ca. 8 m2 groß. Da fällt es schon schwer, es sich gemütlich zu machen. Aber Fotos, Bilder und TV tragen Daz bei.

In Niedersachsen sind Erwachsene Strafgefangene zur Arbeit verpflichtet. Ausnahmen gibt es bei erreichen der Regelatersgrenze oder Erwerbsunfähigkeit.

Freistunde und Behandlung ist ei. Angebot aber nicht verpflichtend. Auch aum Aufschluss muss man nicht teilnehmen. Aber Isolation ist in der Regel nicht gewünscht und eher schädlich.

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Das Essen, übrigens auch im Transpirthaus in Hannover, ist vergleichbar mit einem Krankenhaus.

Gefangene sind gesund und abwechselungsreich zu ernähren. Grundlage sind Empfehlungen der DGE.

Ich bin Bediensteter und esse selbst fast täglich dort. Es ist selten ein Highlight, aber grundsätzlich OK!

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Wärter gibt es im Zoo. Im Gefängnis sind es Justizvollzugsbedienstete.

Im Gefängnis arbeiten beide Geschlechter. Im Männerknast in der Regel aber mehr Männer, weil Frauen z. B. nicht den Körper durchsuchen oder Urinproben abnehmen dürfen.

Im Frauenknast natürlich umgekehrt.

Das ist auch gut so, weil Frauen einen anderen Zugang zu Männern haben, als Männer. Außerdem müssen einige auch lernen, Anweisungen von Frauen zu befolgen und diese zu respektieren.

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Das Überbrückungsgeld (ÜG) soll die Unterkunft und Verpflegung im ersten Monat nach der Entlassung sicherstellen. Der Betrag ist höher, als Hartz 4. Wenn du allerdings wenig gearbeitet hast und das ÜG nicht voll angespart ist, kann durch die arge bis zur Höhe des Hartz 4 Satzes aufgestockt werden.

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In der Regel wird bei Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren davon ausgegangen, dass das Sicherheitsinteresse der Bevölkerung dem Bleibeinteresse des Ausländers höher zu gewichten ist. Ehe und Kinder können die Entscheidung beeinflussen.

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Die Nummer ist die Buchnummer. Diese hilft, Verwechslungen zu vermeiden, wenn dort ein anderer mit dem gleichen Nachnamen sitzt. Zwingend erforderlich ist die Nummer nicht.

Dass es sich um die JVA handelt, ist notwendig, da der Name des Empfängers ja nicht am Briefkasten steht. Es könnte sein, dass der Brief auch ohne den Zusatz JVA ankommt, aber sicher ist sicher.

Du muss beachten, dass bei Untersuchungshaft in der Regel das Gericht mit liest. Weiterhin kann auch die JVA unter bestimmten Voraussetzungen bei Strafhaft mitlesen.

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Zu unterscheiden ist zwischen Briefen und Paketen.

Briefe dürfen kein Bargeld enthalten. Fotos sind in der Regel ok, das kommt aber auf die Anstalt und das Land an. Briefmarken sind häufig auch kein Problem. Da gibt es sicher aber eine Grenze (z. B.) max. 10 Stück.

Bei Paketen ist es schwieriger. In Niedersachsen dürfen die Pakete keine Nahrungs- oder Genussmittel enthalten. Auch Dinge, die es beim Einkauf gibt sind schwierig. Selbst Bücher und Zeitschriften sind wegen des Kontrollaufwands schwierig. Diesbezüglich solltest Du absprechen lassen, was erlaubt ist. Der Empfang eines Paketes muss so oder so beantragt werden.

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Wichtig zu wissen ist, ob er Strafhaft verbüßt oder in U-Haft genommen wurde. Die Regeln weichen stark voneinander ab.

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Es gibt viele Theorien über Beziehungen zwischen Gefangenen und Personen außerhalb des Mikrokosmos Gefängnis.

Ich arbeite in einem Gefängnis und glaube, dass sich Menschen verändern können. Und soziale Kontakte können einen Wendepunkt in der Geschichte eines Menschen darstellen.

Wenn Du ihm glaubst und ihn trotz des Wissens um seine Problemfelder magst, ist das doch ein gutes Zeichen.

Unter keinen Umständen darfst Du Dich verleiten lassen, etwas rein zu schmuggeln oder Geld auf die Konten anderer zu zahlen. Das klingt erst mal nicht schlimm, aber so kann aus einem förderungswürdigen Kontakt schnell ein Problem werden. Und die Probleme sind hinterher größer als vorher. Immer.

Und du musst dir bewusst sein, dass Eifersucht ein Thema sein wird. Er hat keine Infos und keine Kontrolle von drinnen.

Ob es am Ende auch mit dem täglichen Zusammensein passt, kann jetzt keiner wissen. Aber ich denke, du solltest euch eine Chance geben.

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Hallo Opelzoo!

Im österreichischen Rechtssystem kenne ich mich nicht so gut aus... Nehmen wir an, er hätte die Bulgaren nach Deutschland geschleust und säße in D im Gefängnis (in Österreich wird es nicht groß anders sein!)

Wir sprechen hier über §§ 96 in Verbindung mit 95 AufenthG. Der Strafrahmen bewegt sich zwischen Geldstrafe und 10 Jahren Gefängnis, je nach dem, ob die Qualifizierung erfüllt wurde (6 Monate Mindeststrafe).

Im Moment wird er in U-Haft sitzen, da er sicherlich noch nicht verurteilt wurde. Auch in Österreich hat man die Möglichkeit, nahestehende Personen über die Inhaftierung informieren zu lassen oder selbst dort anzurufen. Da Du offensichtlich keinen Anruf bekommen hast, würde ich mal bei den Eltern bzw. Bezugspersonen nachfragen, ob die genaueres wissen!

Wenn nicht, dann haben die Eltern oder die Ehefrau erweiterte Rechte, die Du als "Freundin" nicht bekommst! Aus Datenschutzgründen wirst Du bereits in der Telefonzentrale abgewiesen. Insofern wird Dir nicht viel übrig bleiben, außer den Kontakt zu näheren Angehörigen zu suchen, um den Aufenthaltsort in Erfahrung zu bringen.

Unter welchen Voraussetzungen Du dann Briefe schreiben oder Besuche planen kannst, solltest Du direkt im Gefängnis erfragen.

LG und viel Erfolg

derChristian

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Das, was gefangene dürfen, richtet sich nach dem Zweck der Haft. Zweck ist in Deutschland die Resozialisierung, also den Gefangenen "in die Lage zu versetzen, nach der Entlassung ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten zu führen". Klar, das klappt nicht bei jedem; aber es ist logisch, dass Behandlung mehr bringt, als einfach die Tür bis zur Entlassung wieder zu zu lassen und den Gefangenen nur "warten" zu lassen.

Klar ist Knast auch Strafe und soll weh tun! Schließlich soll es so schlimm sein, dass ein Straftäter vor der Begehung der nächsten Tat denkt: " Nein, im Knast war es doof, das lasse ich lieber!".

Zwischen diesen beiden Punkten muss dem Vollzug ein Spagat gelingen. Einerseits möchten wird dem Gefangenen helfen, nach der Entlassung Arbeit zu finden. Dafür müssen wir ihn beschäftigen, damit er erlerntes nicht vergisst oder ihn ausbilden. Es ist erwiesen, dass wenn die Voraussetzungen für Arbeit besser werden, die Rückfallraten sinken.

Also schicken wir die Gefangenen zur Arbeit oder bilden sie aus (auch Schulabschlüsse nachholen ist Ausbildung).

Dann wollen wir ihnen eine sinnvolle Freizeitgestaltung beibringen! Sinnvoll ist es nicht, mit den Kumpels vor dem Rewe zu sitzen und sich Wodka in den Kopf zu schrauben. Sinnvoller ist zum Beispiel das Engagement in Sportvereinen. Also bieten wir viel Sport an. Auch andere Gruppen wie z.B. Schach, Töpfern etc. sind je nach Gefängnis möglich.

Dann gibt es noch zahlreiche Behandlungsangebote wie z.B. Gesprächsgruppen für Alkoholiker, Cannabissüchtige, Anti-Gewalt-Trainings, Therapievorbereitungsgruppen,...

Außerdem haben die Gefangenen in der Freizeit die Möglichkeit, für das verdiente Geld Lebensmittel zu kaufen und in Gemeinschaftsküchen zu kochen oder zu backen. Auch können sich von dem verdienten Geld Zeitungen / Zeitschriften und Bücher gekauft werden. Auch TV oder Radio oder Wasserkocher etc. sind möglich.

Elektrogeräte werden in der Regel vor der Übergabe an den Gefangenen von einem Elektrohändler geprüft und dann versiegelt, damit über das Gehäuse keine verbotenen Gegenstände eingebracht werden.

In vielen Anstalten gibt es auch die Möglichkeit eines Telefonkontos. Das funktioniert so, wie ein Prepaid Handy. Jeder Gefangene hat eine Kundennummer und eine PIN. Er hat die Möglichkeit, Geld auf das Konto einzuzahlen und dann verschiedene, vorher geprüfte und freigeschaltete Rufnunmmern anzurufen.

Das klingt nach Luxus, ist es aber nicht.

Falls Du noch spezifische Fragen hast, kannst Du mich gerne hinzufügen und anschreiben...

PS: Ich spreche für den niedersächsischen Vollzug der Freiheitsstrafe - in der U-Haft und in anderen Bundesländern läuft einiges ähnlich, aber doch unterschiedlich!

LG derChristian

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In Niedersachsen ist weitestgehend das Tablettsystem üblich. Gerichte zur Auswahl gibt es jedoch nicht. Allerdings stehen Sonderkostformen wie z.b. Moslem, Vegetarier oder Allergiker zur Verfügung. Vegan oder koscher kann nicht angeboten werden.

Zum Frühstück gibt es Toast, Marmelade, Nutella. Abends grau oder Schwarzbrot mit Wurst oder Käse.

Letztlich besteht die Möglichkeit, mit verdientem Arbeitsentgelt auch Lebensmittel einzukaufen, wenn das Geld nicht komplett für Kaffee, Kippen oder Schokolade bzw. das Telefonkonto oder TV drauf geht...

LG Christian

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Mir ist die Position des Fragestellers nicht klar. Geht es um einen Besucher, der sein Handy an der Pforte abgeben muss, oder tatsächlich um einen Gefangenen?

Wenn der Besucher sein Handy abgibt, dann ist es für die Kollegen an der Pforte (je nach Bauart mehr oder weniger) anstrengend, wenn die ganze Zeit das Handy bimmelt.

Wenn der Gefangene sein Handy abgibt, welches dann in der Kammer gelagert wird, dann wird es in der Regel ausgeschaltet. Wenn jetzt jemand seinen Kanstaufenthalt dadurch verschleiern will, dass das Handy halt nicht aus ist, sondern einfach keiner dran geht, dann ist das sicher keine so schlaue Taktik! Dann würde ich es lieber bei einem Kumpel deponieren, der es bei Bedarf auch aufladen kann...

LG derChristian

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Hallo!

Gefangene bekommen diese orangenen Einmalrasierer. Außer: sie sind damit schon mal aufgefallen. Das Risiko, dass sie die Klinge entfernen und damit Schwachsinn machen besteht. Aber die Fensterscheiben sind auch aus Glas. Wenn jemand dort ein Schnittwerkzeug haben möchte, dann bekommt er es auch!

Elektrorasierer sind auch zulassungsfähig, aber auch hier muss man über Zweckentfremdung nachdenken! Elektrorasierer werde regelmäßig zu Tätowiermaschinen umgebaut!

So unlogisch ist die Frage also nicht! Hier muss man sich viele Gedanken machen. Das gilt übrigens auch für sehr viele Andere Gegenstände!

Was sagst Du zu Weichspüler? Kein Problem? Dann google mal --> Weichspüler Droge Gefängnis...

Genau solche Dinge machen den Arbeitsalltag so abwechselungsreich und spannend!

LG Christian

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Es ist natürlich Access 2013

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Hey... Rechtsanwaltsfachangestellte werden so nicht benötigt. Aber mit medizinischen Kenntnissen kann man im medizinischen Dienst eingesetzt werden. Gehört zum mittleren Dienst. Einfach mal auf der Webseite des Justizministeriums schauen. Stichwort Allgemeiner Vollzugsdienst...

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Hallo! Nachdem hier schon eine Menge Quatsch steht, fühle ich mich genötigt auch meinen Senf dazu zu geben.

Um eine konkrete Antwort auf Deine Frage zu geben:

Der "Direktor" heißt offiziell "Leiter der JVA XY"

Anreden würde ich ihn mit Namen: "Sehr geehrter Herr Meier,"

Auch möglich: Anstaltsleiter: "Sehr geehrter Herr Anstaltsleiter,"


Nun zu Deiner eigentlichen, aber nicht direkten Frage:

Ich finde es super, dass ihr euch so Gedanken macht und finde es wichtig, die Bediensteten mit einzubinden, gerade wenn bekannt ist, dass er zur Selbstverletzung neigt.

Der hier zu lesende Tipp, telefonisch Kontakt mit dem Sozialarbeiter aufzunehmen, ist gut, kann aber scheitern.

Datenschutzrechtlich darf Dir keiner sagen, dass ein Herr XY dort inhaftiert ist. Das würde schon geschehen, wenn Du in der Zentrale (Nummer aus dem Internet) anrufst und diese Dich dann zur zuständigen Sozialarbeiterin durchstellen. Ich würde meiner Dienstgruppe eine Ermahnung aussprechen, wenn solche Anrufe durchgestellt werden würden.

Sicherer ist da der Weg mit dem Brief.

Grundsätzlich kümmert sich JEDER, (auch der Anstaltsleiter) um ein solches Anliegen. Dazu sind wir alle verpflichtet. Klar ist der Anstaltsleiter nicht direkt zuständig, aber er wird die richtige Zuständigkeit (Sozialarbeiter) ermitteln und die Information weitergeben.

Schneller wird es gehen, wenn Du die Abteilung kennst. Das kann recht kryptisch "VA 08/15" sein, oder z.B. einfach "Haus 9".

Dann kannst Du den zuständigen Sozialdienst anschreiben:

JVA XY

Sozialdienst Haus 9

Stacheldrahtweg 96

12345 Knastdorf

Die Anrede würde dann sehr unkonkret "Sehr geehrte Damen und Herren,..." lauten.

Damit bist Du auf der sicheren Seite.

Ich würde Dir empfehlen, zusätzlich noch Deine Kontaktdaten (eMail, Handy,...) anzugeben, dass sich der zuständige Sozialarbeiter bei Bedarf mit Dir in Verbindung setzen kann!

Vielen Dank für Dein engagement und LG

derChristian

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