Hallo,
am 26.02. bin ich betrunken durch eine Straße gegangen und habe ein Lied gesungen in dem das kürzel "ACAB" auftrat.
Daraufhin kamen zwei Polizisten aus einem Streifenwagen und haben mir die Beamtenbeleidigung vorgeworfen. Ich wollte niemanden beleidigen, bin auch in keiner radikalen Szene wie bspw. Fussball.
Nach meiner Aussage kahm heute das Urteil: 20 Tagessätze zu je 25€. Das sind 500 € für eine Lappalie!
Ich beziehe seit dem 30.11.2011 ALG1 in höhe von 820€.
Ist das rein rechtlich gesehen in anbetracht meines jämmerlichen ALG1 Anspruchs eine angemessene, bzw. zumutbare Geldstrafe? Und, kann ich die Geldstrafe in Sozialstunden abarbeiten? Wenn ja, kann man eine ungefähre Stundenzahl nennen?
Ich bin am 18.03.2012 einundzwanzig Jahre alt geworden.
Danke im Vorraus.
LG Horst