Hallo, ich soll eine Rechnung über 194,00 EUR von einem Inkassobüro zahlen. Jedoch lag der Ausgangsbetrag lediglich bei 5,94 EUR.. mit “Inkassogebühren” (ca. 60€), Zinsen, “Telekommunikationspauschale” (ca.50€) und einer “Einigungsgebühr” für eine Ratenzahlung (ca. 75€) hat sich der Betrag so ergeben. Die Ausgangsschuld liegt ca. 1 Jahr zurück.
Ich habe dem Inkassobüro bereits mehrere Zahlungen geschickt (ca. 75€) und sehe es nicht ein noch mehr zu zahlen.. weit über 250€ für eine Rechnung über 5€.. ist das legitim? Ich meine gehört zu haben, dass wenn der Ausgangsbetrag und der vom Inkassobüro festgelegte Betrag unverhältnismäßig zu einander sind, die Rechnung nicht zulässig ist.. stimmt das..? Wie sollte ich vorgehen? (Befürchte eine Zwangsvollstreckung)
lg