As-Salamu 'alaykum wa Rahmatullahi wa Barakatuh,
hierbei muss man betrachten um welche Art von Gebet es sich handelt.
Sollte es sich, in der erwähnten Frage, um freiwilliges Gebet handeln, so könnte man jenes unterbrechen. Jedoch sollte man versuchen der Person, welche nach einem verlangt, mittzuteilen, dass man sich im Gebet befindet. Dies macht man dadurch indem man Subhan Allah sagt, dies ist für den Mann. Für die Frau besteht die Möglichkeit zu klatschen (Diese beiden Handlungen gehen aus einem Hadith hervor welcher von al-Bukhari und Muslim überliefert wird*). Sollte die Person es dennoch nicht vernehmen und weiterhin nach einem verlangen, so könnte man das Gebet unterbrechen.
*= من نابه شيء في صلاته فليسبح الرجال ولتصفق النساء
Diese Handlung ist bei einem verpflichtenden Gebet jedoch nicht möglich, da es zur Zeit von jenem Gebet nichts wichtigeres gibt. Die Ausnahme besteht bei bedeutenden oder zwingenden Angelegenheiten, wobei man befürchtet aufgrund des Gebetes jene zu verpassen. In diesem Fall könnte man sein Gebet ebenso unterbrechen und von vorn beginnen.
Dies Antwort befindet sich in der Fatwa-Sammlung von Shaykh ibnu Baz (Rahimahullah)
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