Erzieherische Maßnahmen können weit ausgelegt werden. Ich würde glaube ich einfach nicht rein reden, dann müsste ich mir auch keine Gedanken um die Konsequenzen machen

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https://www.gesetze-im-internet.de/pfandlv/BJNR000580961.html

Paragraph 5 hat da eine Regelung, also müsste er theoretisch aufschlüsseln können, was er bekommen hat und wieviel davon zur Befriedigung seiner Ansprüche gebraucht wurden. Allerdings weiß ich natürlich nicht, wie flexibel der Pfandleiher mit seiner „Vergütung“ umgeht.

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