Hallöchen liebe Leute,

ich habe vor geraumer Zeit einige Schmuckstücke bei einem Pfandleihhaus beliehen. Diese habe ich dann innerhalb der Frist nicht ausgelöst und wurden dementsprechend versteigert.

Dies war ca. vor 9 Monaten. Als ich dann letzte Woche beim Pfandhaus nachfragen wollte ob ein Erlös entstanden ist wurde mir prompt, ohne wirklich nach zu schauen gesagt, da gebe es keinen Erlös.

Zudem wurde folgende Aussage getroffen, ich zitiere "Nachdem die Frist abgelaufen ist müssen Sie das einfach abhaken". Ich weiß dass diese Aussage sehr unseriös ist, auch das Pfandleihhaus scheint wirklich so zu agieren.

Meine Frage hierzu. Muss das Pfandleihhaus auf Anfrage mir einen Nachweis über die Kosten der Versteigerung (Notar etc.) mit einer gegen Überstellung der Erlöse vorzeigen? Leider habe ich kein Gesetzestext hierzu gefunden.

Sonst wäre das ja sehr einfach für ein Pfandleihhaus "extra Kohle" zu machen. Da verdient man sich ja eine goldene Nase.

PS: Es waren über 15 Gold-Schmuckstücke die EINZELN beliehen worden sind mit einem gesamt mittleren 4stelligen Wert.

Vielleicht findet sich hier ja ein Experte oder sogar ein Pfandleihhaus-Betreiber.

Ich danke im Voraus.