Ich bin mit meiner Lebenspartnerin immer noch zusammen! Ich möchte kein schlechten Eindruck hinterlassen aber ich bin ein Mensch der der schon sehr sehr lange vorraus sich Gedanken macht ! Ich habe ein Nettoeinkommen von ca. 1050€ kommt auf die Überstunden an! Eigentlich bleibt der Lohn immer so da sich der Betrieb drückt diese Überstunden zu zahlen, soll mir aber Recht sein!
So, ich habe zwei Kinder meine Tochter ist 6 Jahre und mein Sohn 2 Jahre alt und wohnen alle zusammen!
Wenn ich Unterhalt zahlen muß ich aber arbeitslos bin also nicht zahlungsfähig muß ich dennoch zahlen oder den Unterhalsvorschuß für die Arbeitslosenzeit zurück zahlen? Und noch eine frage: ich wollte mir jetzt in der Zeit wo ich beschäftigt bin was jetzt 10 Jahre sind eine Eigentumswohnung 1 Raum kaufen! Wenn ich getrennt während würde sich das auf den Unterhalt auswirken? Ein weiteres Vermögen hätte ich nicht! Oder bleibt es dann immer nur noch bei den normalen Unterhalt?
Vorallem wie viel müßte ich dem Jugenamt oder auch ohne Jugendamt bzw. der Mutter Zahlen (monatlich) mit dem geringen einkommen? Könnte auch eine Summe dadurch raus kommen die unter dem Mindestsatz ist?