Soweit mir bekannt, kann das Inkasso drohen, so viel es will.
Sofern ein Pfändungsschutzkonto besteht und er nicht über die Freigrenze kommt, können sie gar nichts, auch nicht das ALG2 pfänden.
Wenn die Hauptforderung aus 2013 ist, ist diese verjährt. Der Gläubiger hätte innerhalb von 3 vollendeten Kalenderjahren die Forderung müssen beim Mahngericht anmelden.
Dein Vater soll die schreiben 'ignorieren', wenn vom Gericht etwas kommt ein Widerspruch gegen die Forderung machen und ggf. seine Einkommensverhältnisse dem Gericht offenlegen.