Gragenmiete nur Halbjährlich in Bar, ist das erlaubt?

Hallo.

Meine Mutter hat einen Mietvertrag für eine Garage unterschrieben, in dem der Vermieter die Miete ausschließlich in Bar haben möchte, zudem immer ausschließlich in Bar.

Der Vermieter wohnt aber einiges von uns weg, kommt nicht extra hierher, möchte die Miete ausschließlich in Bar.

Gibt es irgendetwas, das sagt (Gerichtsurteil, Gesetzestext o.ä.) dass die Miete im Vorraus oder die Miete ausschließlich in Bar entrichtbar ist bzw gegen dies spricht?

Der Vermieter hat ihr nur mitgeteilt, dass sie zur Zahlung in Bar der Miete folgende Szenarien zur Auswahl hat:

Entweder Sie bringt ihm die Miete persönlich gegen Quittung für ein halbes Jahr im Vorraus vorbei, sofern er zu Hause ist oder wirft es ein

oder

Sie schickt es per Post als Standard-Brief. Pakete oder Einschreiben können nicht angenommen werden, da er zu selten zu Hause sei.

Kann man irgendwie darauf pochen, dass die Miete überwiesen werden muss, außer vom Vertrag zurückzutreten, sofern man das in irgend einer Art und Weise durch bekäme?

Hat man zudem die Möglichkeit (evtl. Gesetz oder Urteil) die Miete statt halbjährlich auch - wie sonst üblich - monatlich zu entrichten?

Der Vertrag wurde auf 5 Jahre geschlossen, somit ist innerhalb der erstmietzeit ja keine Kündigung möglich, wurde auch so schriftlich festgehalten, was ja bei Zeitmietverträgen normal ist. Danach verlängert er sich immer um ein Jahr stillschweigend.

Mieter, Recht, Mietrecht, Zahlungsmethode
Schule und Hochzeit - Schule will nicht freigeben. Was kann ich tun?

Hallo.

Ich hab eine Frage. Meine Lebensgefährtin und ich wollen heiraten. Jedoch teilt uns die Schule mit, trotz schriftlichem Gesuch für den Tag x, dass für den Tag x keine Ausnahme gemacht werden könne und dieser Tag als schulpflichtiger Tag bestünde, trotz eigener Hochzeit. Wenn Sie an diesem Tage der Schule fern bleibe, riskiere Sie einen Schulverweiß, dass auch für den Tag x keine Krankmeldung anerkannt werde, da Sie diesen Tag schon vorgemerkt hätten. Der Schulverweiß hätte zur Folge, dass, auch bei erstmaligem Schulverweiß, die Schule nicht weiter gewillt sei, die Schülerin aufzunehmen und weiter zu unterrichten.

Problem bei der ganzen Sache: Es ist eine Sonderschule in einem anderen Ort, die Ortsansässige Sonderschule hat bereits vorab eine Ablehnung der Schulaufnahme trotz Antrag und Umzug in die Stadt die Schulaufnahme abgelehnt. Ein weiterer Schulbesuch in einer dritten Sonderschule in einem anderen Ort hätte zur Folge, dass die Fahrtkosten in keinster Weiße übernommen werden würden, was auch bei der aktuellen Schule nicht komplett gewährleistet wird.

Was kann ich tun? Der Termin für die früheste Eheschließung wäre am 15. Januar, Problem bei der Sache ist, dass die Heiratsfrist am 8.02. abläuft, da dann die 6-Monatige Frist verstichen ist, in der man die Heirat nach aufgebotsbestellung schließen kann. Wir mussten uns schon mit dem Amtsgericht rum ärgern wegen einer gesetzlichen Betreuuerin meiner Lebensgefährtin. Wenn dieser Termin (spätestens bis 8.2.) die Heirat nicht vollzogen wird, müssen wir das ganze nochmals vollziehen, was einen erneuten finanziellen Aufwand und eine erneute gerichtliche Prüfung zur Folge hätte.

Schule, Heirat
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