hallo,
sofern dir der widerruf schriftlich vorliegt, musst du dir keine gedanken machen. es ist ja bestätigt. du solltest jedoch der abbuchung schriftlich widersprechen und auch die forderung bestreiten, damit du später einen nachweis hast, sofern mobilcom einen schufaeintrag vornehmen lässt. einen anwalt solltest du dann spätestens einschalten, wenn du einen mahnbescheid im briefkasten hast.
mainzerin1992