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Die Sache ist die: Fahren eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges in der Schweiz ist ein Zollvergehen. Du riskierst Bechlagnahmnung, Strafe und Verzollung mit Zuschlägen. Melde Dich bei der Oberzolldirektion in Bern (geht auch telefonisch) und sag, dass Du Dein deutsches Fahrzeug in der Schweiz verzollen willst (eine Zulassung ist dann nicht notwendig sofern das Fahrezug auf eine gültige Adresse in DE zugelassen ist). Aber sag um himmels willen nicht, dass Du mit dem Ding schon in der CH herumfährst! Du musst dann einen Antrag ausfüllen und einsenden. Nach Bezahlung der Rechnung (im Prinzip MWST und Gebühren) erhälst Du eine Verzollungsbetätigung, mit der darfst Du das Fahrezug in der CH fahren.