Hallo,

nach dem katholischen Glauben (Kirche) endet Weihnachten am Lichtmesstag - das ist der 2. Februar. Früher wurde der Christbaum auch oft so lange stehen gelassen, besonders in den bäuerlichen Gegenden. Da aber in dieser Zeit schon Faschingstreiben ist, würde ich sagen nach heilig 3 König (6. Jänner) denn von 5 auf 6. Jänner ist die letzte "Rauhnacht" und die gehört sicher zu Weichnachten. Vielleicht das Wochenende danach noch stehen lassen und danach weggeben! LG

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Grundsätzlich ist für jede Bautätigkeit eine Genehmigung erforderlich. Es gibt jedoch wie immer Ausnahmen. Bitte auf jeden Fall bei der zuständigen Baubehörde (Bürgermeister, Bauamt, Gemeinde,..) erkundigen!!! Hier gibt es dann die richtige Rechtsauskunft für deinen Bereich (ist ja in vielen Ländern verschieden) um spätere Probleme von vorn herein zu verhindern!!!

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