Das hängt ja vom Stichtag ab, auf den du die Umrechnung vornehmen willst. Das Verhältnis von DDR-Mark zu D-Mark war ja niemals statisch (auch wenn die DDR immer gefordert hat 1:1), sondern es hing vom gegenseitigen Leistungsaustausch und der Stärke der jeweiligen Währung im Weltmaßstab ab, war also z.B. 1974 ein anderes als 1989.

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braucht man in dem selben Fall dann gar nicht mehr klagen weil es schön mal behandelt wurde???

Und von wem und auf welche Weise willst du dann Recht kriegen, wenn du nicht klagst?

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§ 46 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB VI, jeweils 1. Halbsatz.

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a) Ja, muss er. Durch die Anschaffung des Pkw wird die GmbH ja nicht ärmer und auch nicht überschuldeter. Sie tauscht ja nur Liquidität gegen Sachanlagevermögen (= Aktivtausch) oder - falls sie keine Liquidität hat und die Karre gegen Kredit finanzieren muss - nimmt zwar einen Kredit auf, aber diesem steht ein adäquater Sachwert auf der Aktivseite der Bilanz gegenüber (Bilanzverlängerung).

b) Nein, muss er nicht. Die GmbH würde sich strafbar machen (§ 266a Abs. 3 StGB) und deshalb kann G als Geschäftsführer den Gehorsam gegenüber der Gesellschafterversammlung verweigern.

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was passiert wenn man eine Rechnung immer mit MwSt erhält obwohl man ein Kleingewerbe hat und dieses auch immer angegeben hat?

Ja, nichts. Man bezahlt die Rechnung und die Sache ist erledigt. Was soll denn an so einer Rechnung anders sein als an anderen Rechnungen? Ob der Empfänger ein Klein- oder Großgewerbe oder ein horizontales hat, ist doch dafür völlig irrelevant.

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Kennt sich da jemand aus?

Ja. Das, was du da immer als "Pauschale" geltend gemacht hast, ist keine. Jedenfalls keine, die im Gesetz stünde und auf die du deshalb irgendeinen Rechtsanspruch hättest. Vielmehr handelt es sich um eine verwaltungsinterne "Nichtaufgriffsgrenze", bis zu der es in den Finanzämtern Brauch war, nicht nachzufragen. Das heißt aber nicht, dass das Finanzamt nicht doch nachfragen und Nachweise verlangen dürfte, wenn jemand behauptet, Aufwendungen in dieser Höhe gehabt zu haben. Und das haben sie in deinem Fall getan.

Also, bring die Nachweise für diese Kosten oder teile dem Finanzamt mit, dass du diesen Betrag zu unrecht geltend gemacht hast und deine Steuererklärung in diesem Punkt falsch ist.

Zudem wird eine genaue Auflistung für die Telefonkosten der dienstlichen Telefonate meines Mannes angefordert. Auch da tue ich mich echt schwer, da dies nun 1 Jahr zurückliegt. Unser Mobilfunkanbieter sendet aber Nachweise zu- aber das dauert.

Und was ist dabei konkret die Frage?

Falls du wissen willst, ob das Finanzamt dies verlangen darf - ja, das darf es (§§ 88 Abs. 1 Sätze 1 und 2, 90 Abs. 1, 92 AO). Derjenige, der steuermindernde Tatsachen geltend machen will, hat auch deren Vorliegen nachzuweisen.

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Ich würde erst einmal deinen Steuerberater kontaktieren, der sagt dir, was und wie du es tun kannst. Auf die Auskunft eines Finanzbeamten würde ich mich in dem Fall nicht verlassen (gerade im Zusammenhang mit den Dienstreisen von Leiharbeitern habe ich da schon schlechte Erfahrungen gemacht).

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Gem. § 97 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 18a Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 SGB IV ist bei der Ermittlung der Einnahmen aus Kapitalvermögen "als Werbungskostenpauschale der Sparer-Pauschbetrag abzuziehen". Das Sozialrecht wirft somit die steuerrechtlich verwendeten Begriffe "Einnahmen" und "Einkünfte" (siehe § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG) völlig durcheinander; aber man kann noch erahnen, was gemeint ist:

Das, was steuerrechtlich "Einkünfte aus Kapitalvermögen" (also nach Abzug des Sparer-Pauschbetrages von 801 € pro Person) sind, gilt sozialrechtlich als "Vermögenseinkommen" (§ 18a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a SGB IV).

In deinem Beispiel wären das also 1.500 EUR minus 801 EUR = 699 EUR, die in die Anrechnung auf die Witwenrente einbezogen werden.

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Den Begriff "Sonderbelastung" gibt es im deutschen Steuerrecht nicht.

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Der Mandant möchte die Rechnung beanstanden, möchte dies aber genau begründen können!

Wieso will er sie beanstanden, wenn er selbst gar nicht weiß, was er eigentlich daran auszusetzen hat?

da bis zu entscheidung sowieso Vollstreckung droht hat der Mandant den Antrag zurückgezogen!

Das ist doch kein Grund, einen AdV-Antrag zurückzuziehen! Ich kenne überhaupt keine Gründe, aus denen man einen einmal gestellten AdV-Antrag zurückziehen sollte. Wieso hat er ihn nicht einfach ablehnen lassen?


Ziff. 3200 VV dürfte nicht einschlägig sein, denn die Gebührentatbestände des 2. Abschnitts des 3. Teils der VV behandeln die Verfahren vom dem FG; und dort seid ihr ja noch nicht, wenn ich deine Sachverhaltssschilderung richtig verstehe.

Korrekt wäre Ziff. 2300 VV (Geschäftsgebühr für die Vertretung im Verwaltungsverfahren) mit einer Gebührenspanne von 0,5 bis 2,5 Gebühren, wobei eine Gebühr von mehr als 1,3 nur gefordert werden kann, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Demnach würde also die Rechnung einschl. Postpauschale und USt. 224,91 € bis 1.029,35 € betragen.

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suche eine grobe und günstige Steuerberatung ... der mir noch die letzten Tricks und Kniffe erklärt ... sozusagen für den letzten Feinschliff

Also, was denn nun - soll es nun nur ganz grob sein oder in die Details gehen? Eine Detailberatung wird nicht möglich sein, ohne dass der StB sich deinen Fall auch im Detail ansieht (u.a. auch die Vorjahre) und dann ist es in einer Stunde nicht erledigt.

günstige und gute Steuerberater

Warum nicht einen, der gut und demzufolge sein Geld wert ist? Warum muss er unbedingt billig sein?

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Säumniszahlung wg. Einkommenssteuererklärug

Hallo,

kurz vorab: ich frage hier mal nach, weil ich mich mit dieser Thematik leider überhaupt noch nie beschäftigt hab und mich daher absolut nicht auskenne... Vielen Dank schon mal im Voraus! :o) Mein Freund (Selbständig, Filmbranche) hat grade ziemliche Troubles mit seiner Steuerberaterin... 2010 hat alles noch ganz gut funktioniert, kurz zusammengefasst:

Sie schickt ihm per mail Erstentwurf (einnahmen, ausgabenrechnung, was rauskommen wird usw) für das Jahr 2010. Dann hat er sein ok gegeben, daraufhin sendet sie Einkommenssteuererklärung samt Beilagen.

Für 2011: Per mail kommt Erstenwurf, keine Einkommenssteuererklärung. Und in so einem Fließtext, dass 7000 ans Finanzamt überwiesen werden sollen Er natürlich nicht einbezahlt, weil er halt schon genauer wissen will, was genau die 7.000,-- Euro beinhaltet. Fragt also per e-mail, wo der Freibetrag ersichtlich ist Antwort: Im Anlageverzeichnis der Einkommenssteuererkärung. Dann draufrgekommen, dass nicht dabei war

Dann mehrmals angerufen, sie schickt das dann...

Heute kommt: Säumniszuschlag für Ust etwa 300,-- Bereits von seinem konto abgezogen. Die Einkommenssteuererklärung selbst hat er bis dato überhaupt noch nicht bekommen.

Wie seht ihr das? Er schiebt natürlich alles auf die steuerberaterin, weil sie sich nicht drum gekümmert hat (er meint, dafür zahlt er sie ja) Er is halt bei solchen sachen das totale kipferl und ich kenn mich zu wenig aus…

Danke & Liebe Grüsse!

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Wie seht ihr das?

Gar nicht.

Aufgrund deiner Sachverhaltsschilderung kann man nur mutmaßen, um was es überhaupt geht und welche Verwaltungsakte hier zur Debatte stehen. Wäre schöner gewesen, wenn du alle maßgeblichen Erklärungen, Bescheide, Mahnungen usw. hier mal hochgeladen hättest.

Ansonsten: Was würde es deinem Freund helfen, zu erfahren, wie die User eines Laienforums sein Problem sehen? Will er sich gegenüber seiner Steuerberaterin etwa auf irgendeinen anonymen Internet-Nutzer namens XY berufen und ihr mit diesem drohen?


Ein Säumniszuschlag fällt nicht wegen verspäteter Abgabe von Steuererklärungen o. dgl. an, sondern aufgrund verspäteter oder ausbleibender Zahlung einer festgesetzten Steuerschuld. Es muss also zumindest eine Umsatzsteuerfestsetzung geben, die dein Freund bisher ignoriert hat. Mit Gewinnermittlung, Anlageverzeichnis und was du sonst noch erwähnt hast, hat das alles nichts zu tun.

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Ich finde es eine Frechheit, mir überhaupt so etwas anzubieten.

Was heißt "Frechheit"? Die haben dir doch nichts angeboten, sondern dir lediglich deine Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Wieso erst nehmen, dann geben oder auch anders herum?

Weil das Gesetz es so vorschreibt. Du solltest nicht davon ausgehen, dass das Finanzamt da irgendeinen Entscheidungsspielraum hätte. Den hat es nicht; also solltest du ihm fairerweise auch keinen Vorwurf machen.

Was würdet ihr mir raten?

Punktgenaue Schätzung und dann Wahl des Faktorverfahrens gem. § 39f EStG.

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Man hätte meinen Rückerstattungsanspruch mit der Umsatzsteuerschuld verrechnet. Ja geht das?

Ja.

ich kann doch nicht als Finanzamt sagen das Auto erkennen wir gewerblich nicht an

So, wie du es beschrieben hast, resultiert die Umsatzsteuerschuld doch gerade aus der Nichtgewährung des Vorsteuerabzugs. Also ist das Handeln des Finanzamts doch konsequent und folgerichtig.

Ich meine das ich die Rückerstattung erhalten müsste.

Aha. Wir sind da offensichtlich unterschiedlicher Meinung.

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In einem Bußgeldverfahren gibt es keine öffentliche Verhandlung. Ein Bußgeldverfahren ist ein Verwaltungsverfahren, und die laufen ausschließlich auf dem Schreibtisch (und hoffentlich im Hirn) des Sachbearbeiters ab.

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Mann für alle Fälle.

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Mal angenommen, es wäre nicht zulässig; aber die eine Person ist nur deswegen damit durchgekommen, weil das Finanzamt die Sache zu deren Gunsten falsch entschieden hat - glaubst du denn, dadurch hätte die andere Person einen Rechtsanspruch darauf, dass die Sache bei ihr ebenfalls falsch entschieden wird?

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Was macht man in diesem Job?

Steuern beraten.

Welchen Abschluss braucht man?

Kaufmännischer Berufsabschluss reicht; wirtschaftlicher oder juristischer Uniabschluss ist besser.

Muss man studieren?

Nicht unbedingt.

Habt ihr irgendwelche Tipps etc?

Ja. Lass die Finger davon. Es gibt bereits zu viele Steuerberater.

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Jetzt kam bei einem Neubau einer Halle.... Baukosten ca 100.000 Euro .. mit einer Schätzung des Messbetrages von 144,- Euro um die Ecke.

Wer kam um welche Ecke?

Neubau einer Halle

Was denn nun - Halle oder Schuppen?

Schätzung des Messbetrages#

Wieso Schätzung? Üblicherweise wird der Einheitswert aufgrund einer Einheitswerterklärung festgesetzt. Wurde denn keine abgegeben?

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Wie die Steuer berechnet wird, steht doch spätestens auf Seite 2 oder 3 des Steuerbescheides. Da ist doch alles haarklein aufgeführt: Zuerst die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, dann daraus die Ableitung der festzusetzenden Steuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Zinsen, Verspätungszuschlag und schließlich noch eine halbe bis anderthalb Seiten Erläuterung zu der Festsetzung.

Wie wär's, wenn du das einfach mal alles durchlesen würdest?

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