Servus,
ich bin Kleinunternehmer und habe vom Finanzamt letztens eine „Erinnerung“ bekommen, meine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Ich bin gerade etwas verwirrt, da ich ja eigentlich davon befreit bin.
Ich habe, als ich mein Unternehmen angemeldet habe, eine Umsatzsteuer ID beantragt, aber nur für den Fall, falls ich auch in Ausland verkaufe. In dem Brief der Bestätigung steht auch „Steuerpflichtig“ drinnen. Bin ich jetzt aus der Kleinunternehmerregelung ausgeschloßen, weil ich eine Umsatzsteuer ID beantragt habe?
Oder muss jeder Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben, obwohl beim Verkauf keine Umsatzsteuer erhoben werden?