Ich trau mich mal hier zu fragen und bitte euch auch mal die Rolle des Gläubigers zu verstehen.
Ich hab mich bequatschen lassen und Geld geliehen gegen Schuldschein. Die Lage des Schuldners war nicht berauschend, trotzdem bin ich der Meinung, dass man fair miteinander umgehen kann. So blieb mir nach vielen Versuchen zu einer gütlichen Einigung ohne jegliche Reaktion (!) nichts anders übrig, als über das Amtsgericht mit entsprechendem Titel den Gerichtsvollzieher zu bemühen.
Letztendlich hat der Schuldner nun die Vermögensauskunft abgegeben und angegeben, er sei arbeitslos, hat sich aber beim Arbeitsamt noch nicht gemeldet, was er aber umgehend tun will.
Ich frag mich nun, warum er diese Leistung nicht in Anspruch nimmt und der Gerichtsvollzieher das so akzeptiert. Lt. GV nimmt er das lediglich auf ...
Ich weiss, dass ich selber Schuld bin, hoffe aber, dass ihr mir weiterhelfen könnt, wie ich wenigstens ein Teil des Geldes wieder zurückbekommen kann. Soweit ich weiss, gilt der Titel ja 30 Jahre ...
Über sachliche Antworten würd ich mich freuen ..