Also erstmal musst du wissen für wen du den Freistellungsauftrag stellen willst. Willst du ihn wirklich für die Sparkasse stellen oder z.B. für die LBS weil du einen Barsparvertrag hast?

Freistellungsaufträge für die Sparkasse und deren Verbundpartner (LBS, Provinzial, Deka, etc.) kannst du alle bei der Sparkasse einreichen, musst halt nur sagen für wen es sein soll.

Dann muss der Antrag von deinen Eltern mit unterschrieben werden und seit 1.1.11 muss deine Steuer-ID auf den Antrag, diese hast du vor nen paar Jahren vom Finanzamt zugeschickt gekriegt, hat jeder und ist ne 11stellige Zahl.

Und du musst dir über die Höhe des Freistellungsauftrages im Klaren sein. Jeder Alleinstehende kann 801 EUR Zinserträge im Jahr freistellen, also hast du noch Geld bei irgendeiner anderen Bank, oder eben als Bausparvertrag, etc, dann musst du den FSA splitten.

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Es ist richtig, was Banana und Janina sagen. Ein Scheck hat eine Vorlegungsfrist. Deutschland 8 Tage Europa und Anrainerstaaten 20 Tage und Rest der Welt 70 Tage

Fristen und Weisungen des Ausstellers gelten rechtlich als nicht geschrieben und werden auch von keiner Bank beachtet. Ähnlich wie eine Streichung des Verrechnungsvermerks.

Wie aber auch schon gesagt wurden haben die Vorlegungsfristen nur eine eingeschränkte Funktion. Bis dahin hat die Bank Annahmepflicht, danach nicht mehr, aber sie können den Scheck immer noch annehmen. Für den Scheckeinreicher hat die Frist einen weiteren Nutzen. Innerhalb der Frist kann er bei einem nicht gedecktem Scheck scheckrechtlich gegen den Aussteller vorgehen. Dieser Prozess geht relativ schnell und man hat kann einen schuldhaften Titel gegen den Aussteller erwirken. Nach der Vorlegungsfrist kann nur noch zivilrechtlich gegen den Aussteller vorgegangen werden, ein eher langwieriger Prozess und auch das Ergebnis ist meist eher bescheiden.

Also besser an die Vorlegungsfristen halten, dann kann nichts passieren. Die Fristen beginnt einen Tag nach dem auf dem Scheck angegebenen Ausstellungsdatum.

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ich würde noch reinbringen, warum es die AOK sein soll ...

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Die Überweisung wird problemlos durchgehen, da nach neuester Gesetzgebung keine Übereinstimmungsprüfung zwischen Name und Kontonummer mehr durchgeführt wird. Falls die betreffende Bank die Prüfung trotzdem noch machen sollte würde das Geld nach wenigen Tagen wieder deinem Konto gut geschrieben werden.

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Absolut ist einfach nur die Differenz, also eine Preissteigerung von 1EUR auf 1,50 EUR beträgt absolut 50 Cent, prozentual ist das etwas komplizierter, du musst den Grundwert bestimmen, wenn die Frage lautet, um wieviel ist der Preis gestiegen ist dies 1EUR. Dann teilst du 100 durch den Grundwert und rechnest mal die absolute Preissteigerung. Also: 100x0,5/1= 50 % Wenn es um eine Preissenkung geht ist der Grundwert der höhere Wert. Man muss sich also immer die Frage stellen, was ist die Basis. Beispiel: Preissenkung von 2EUR auf 1EUR. 100x1/2= 50%

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"Ich würde mich freuen mit meinen Fähigkeiten Ihr Team unterstützen zu dürfen."

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nach der neuen Gesetzeslage kann eine Überweisung nach der Einreichung bei der Bank nicht mehr widerrufen werden. Ein Abgleich zwischen Empfängername und Kontonummer findet auch nicht mehr statt. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Konto existiert ist jedoch relativ gering, da Kontonummern mit einer Prüfziffer versehen sind. Das Geld wird deinem Konto wieder gut geschrieben, wenn das Konto nicht existiert. Kannst aber am Besten bei deiner Bank nachfragen, die nehmen dann ggf. Kontakt zu der anderen Bank auf und können dir genaueres sagen.

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die Noten wirst du nicht verschweigen können, da du auch ein Zeugnis einreichen musst, also würde ich die Noten erklären, dass du einfach sagst, dass Mathe und Physik in der Oberstufe zu abstrakt behandelt werden und du eher praktisch orientiert bist und deshalb eine Ausbildung machen möchtest. Wenn du ein gutes Bewerbungsschreiben hast und dich persönlich vorstellst sind die Noten eher nebensächlich.

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Ich würde nicht schreiben, dass du den Erwartungen entsprichst, sondern was dich auszeichnet. Derjenige, der die Bewerbung liest wird sich dann selbst ein Bild darüber machen, ob das den Erwartungen entspricht. Beispiel: In meiner kaufmännischen Ausbildung bei ... konnte ich meine fachlichen Qualifikationen weiter ausbauen. Nun möchte ich damit Ihr Team stärken. Neben Sozialkompetenzen lernte ich auch gute Umgangsformen als wichtige Bestandteile meiner Persönlichkeit kennen. Zuverlässigkeit und ein gepflegtes Äußeres sind für mich selbstverständlich.

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Ich würde entweder da anrufen oder vielleicht sogar direkt persönlich vorbei gehen, das zeigt dein persönliches Engagement. Kannst ja einfach mal dahin gehen, dich vorstellen, sagen, dass du dich gerne schriftlich bewerben möchtest und nachfragen, wer da dein Ansprechpartner ist. Dann kennt man dich schonmal und du hast einen klaren Vorteil gegenüber allen anderen Bewerbern. Viel Glück

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Also bei ner Sparkasse hast du ganz gute Chancen an ein Praktikum zu kommen, zumindest bei uns ist es so, dass sehr viele Praktikanten genommen werden. Voraussetzung ist natürlich eine einwandfreie schriftliche Bewerbung, also mit Anschreiben, etc.

Probiers doch einfach mal, ich wünsch viel Glück!!

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Hallo, das Problem, was ich sehe ist, dass dein Konto erst nach dem Geldeingang umgestellt wurde. Zum Zeitpunkt des Eingangs hattest du also noch ein P-Konto und deshalb sind auch die Beschränkungen in der Verfügung weiter vorhanden. Die Bank kann da auch nichts weiter machen als dir deinen Freibetrag auszahlen.

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