Pinky und Brain;-)

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Bei uns (Sachsen-Anhalt)ca 545 euro von der Arge und dann kannste aber noch zusätzleich bei der Stifftung Mutter und Kind oder Diakonie je nach dem wer das bei euch macht beantragen.Dort wirste auch nochmal ca 560 euro bekommen je nach dem was du noch alles brauchst. Lg;-)

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Ich denke mal mit 16 bekommst du garnichts vom Amt da ist das jugendamt noch zuständig.

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"Kommunen müssen Klassenfahrten voll bezahlen

Müssen Kinder von Hartz-IV-Empfängern zu Hause bleiben, wenn ihre Mitschüler zur Klassenfahrt aufbrechen? Das Bundessozialgericht hat eindeutig geurteilt und einer Berliner Familie recht gegeben: Die Jobcenter tragen die Kosten - auch wenn die Reise weit, lang und teuer ist."

http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,590469,00.html

Dabei macht es keinen Unterschied ob nun Studien oder Klassenfahrt;-)Lg

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Könnte in bestimmten fällen Funktionieren.Wenn du eine Ausbildung machst 3jahre und diese mit gutem Erfolg beendest bekommste deinen Real oder Erweiterten Real(so war es zumindest bei mir)dann gehst noch ne weile Arbeiten(in meinem fall wäre das 5 jahre)dann bist du dazu berechtigt in richtung deines Erlernten Berufes zu Studieren.In meinem Erlernten Beruf ist das zumindest so.

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Hast du auch noch keine Ausbildung gemacht?Ggf.würde ich trotz des fehlenden Schulabschlusses um eine Ausbildung bemühen(hatte damals auch einen ohne Abschluss in der Klasse)wenn du das Ausbildungsziel mit gutem ergebnis ereichst bekommste deinen HS.Ich habe so damals meien Erweiterten Real bekommen.Nur wirste nich Wählerisch sein dürfen. Lg;-)

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Die is ja Fies:-(Nee keine Ahnung dazu müsste man deine Mutter schon kennen...aber versuch es mal in einem Entspannten Moment;-)

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"Erstausstattungen für Kleidung

Ein Bedarf für Erstausstattung mit Bekleidung besteht grundsätzlich dann, wenn plötzlich im großen Umfang neue Kleidung benötigt wird, die ursprünglich nicht oder nur unzureichend vorhanden war." http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/erstausstattung.html

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Die Flucht,Teufelsbraten und Anna Wunder.

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Is doch egal ihr werdet so oder so nicht mehr haben.Also wenn er genug für euch beide verdient bekommste nichts mehr aber wenn nicht dann bekommt ihr das Geld was euch dann fehlt aufgestockt.So oder so habt ihr das gleiche Geld wie vorher.

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Bei der Stiftung Mutter und Kind oder bei der Diakonie wirste auch was beantragen können.Lg

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Vieles von Dan Brown würde ich sagen aber das kommt natürlcih auch auf die Iteressen von jedem Einzelnen an.

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Natürlich bekommt er seinen Regelsatz er wird nur die Miete nicht bekommen weil er ja keine Wohnung hat.Aber es muss in seinem Ausweis"ohne festen Wohnsitz"stehen das kann er beim Einwohnermeldeamt machen lassen.

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