Hallo Zusammen,
mag sein, dass diese Frage schon tausend mal gestellt wurde, doch ich möchte diese dann doch für meine Situation beantwortet haben.
Meine letzte Prüfung ist am 30. Mai 2014 (morgen), danach ist es für uns Schüler erst mal vorbei, sprich wir sind nicht mehr verpflichtet (außer an bestimmten Terminen wie Notenbekanntgabe etc.) in die Schule zu kommen. Aber das ist ja nur inoffiziell, soweit ich weiß. Die offizielle Schulzeit endet ja am 30. Juli 2014. Wie ist das nun mit der Arbeitslosigkeit? Zwischen offiziellem Schulende und Studiumsbeginn liegen ja gerade einmal 2 Monate (August, September), jedoch liegen zwischen dem inoffiziellem Schulende und Studiumsbeginn genau 4 Monate (Juni, Juli. August, September)
Wie ist das? Wird das offizielle "End-Datum" oder das inoffizielle herangezogen, um sich arbeitslos melden zu müssen? Weil ich habe gelesen, dass man als Abiturient erst arbeitslos melden muss, wenn zwischen Schulende und Beginn des Studiums MEHR als 4 Monate liegen.
P.S.: Bitte nur sinnvolle Antworten! ;-)
Vielen Dank!