Ich kaufe ja wirklich viel bei Ebay, aber bei hochwertiger Elektronik rate ich davon ab - schon aus Gründen von Gewährleistung, Garantie und bei Fernsehern auch das Transportrisiko.

Ist nachher irgendwas gibt es erheblich mehr Probleme wie bei einem Kauf beim Händler vorOrt.

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Bei dir kommt irgendwann ne rote Meldung, da steht dann: "Achtung, Achtung, hier spricht die Polizei. Du wirst jetzt gleich verhaftet, weil du denk- und merkbefreit und lernresistent bist".

ironieoff

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Das mit der versehentlichen Bewertung kannst du ja belegen.

Bei solch unverfrorenen Zensiert hilft nur eins:

Zeig ihn an, manch einer kommt in die Puschen, wenn er amtliche Post bekommt....

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Schlechte Bewertungen, die du als Verkäufer erhalten kannst, können nur auf deinen Antrag hin vom Käufer, der sie abgegeben hat gelöscht, oder genauer gesagt, geändert werden.

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Wenn eine Bewertung beleidigende, obszöne oder rechtlich bedenkliche Inhalte hat (z.B. wenn der Käufer das Wort "Betrüger" verwendent, dann kannst du bei Ebay eine Löschung beantragen - allerdings wird dann nur der Text entfernt, der rote Punkt bleibt stehen.

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Nach einem Jahr sind die Bewertungen dann zwar noch m Profil zu finden, sie fließen aber in die %-Berechnung deines Profils nicht mehr ein.

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Bei den Kleinanzeigen ist mehr "Schein als Sein", d.h. deine Einschätzung, dass die Verkäuferin in Ordnung zu sein scheint - könnte sich als trügerisch erweisen.

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Bei den Kleinanzeigen rate ich grundsätzlich zur Vorsicht - diese sind eigentlich wirklich nur für "Abholung gegen Cash" geeignet. Bei einem Versand gibt es für den Käufer KEINERLEI Sicherheit, weil es KEINERLEI "offizielle" Daten vom Verkäufer gibt - der kann dir das Blaue vom Himmel "runterlügen" - auch payal bietet dir KEINERLEI Sicherheit.

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Wenn ich dann och Ipad höre, schrillen sämtliche Alarmglocken.

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Ich rate dir ab - definitiv.

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Diese Verifierung mit den Cent-Beträgen ist nur für einen kurzen Zeitraum möglich.

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Zudem darfst du paypal noch gar nicht nutzen, die Nutzungsbedinungen schreiben ein Mindestalter von 18 Jahren vor - das bedeutet, du hast dich wohl mit Falschangaben angemeldet.

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Ich glaube, du machst dir völlig umsonst Sorgen.

Bei vielen Versendern gibt es eine Kostenstaffelung enweder nach Gewicht oder nach Paketgröße.

Dieser Wert "4 Kg" ist vermutlich ein "Paket bis 4 kg"-Aussage (so was in der Art)

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Das hört sich erstmal nicht so gut an, kann aber verschiedene Gründe haben.

Bitte schick mir mal den account-Namen des Verkäufers per mail - theoretisch könnte das nämlich auch ein gehacktes Ebay-Konto sein, ich werde das mal prüfen.

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Das hört sich erstmal nicht so gut an, kann aber verschiedene Gründe haben.

Bitte schick mir mal den account-Namen des Verkäufers per mail - theoretisch könnte das nämlich auch ein gehacktes Ebay-Konto sein, ich werde das mal prüfen.

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Ja, das ist eine "schief" gegangene Fake-Anmeldung.

Was glaubst du, wieviele tagtäglich solche Post bekommen?

Die Schrottline-Mitarbeiter wird das vermutlich nicht weiter interessieren...

Schmeiß es in den Müll und gut ist...

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Hallo lugue77

du hast einen großen Fehler gemacht, die Ware zu schicken, bevor du dein Geld hast.

Wichtig wäre erst mal zu erfahren, ob die Ware VERSICHERT verschickt wurde, also, ob du einen Versansbeleg hast und um wieviel Geld es eigentlich geht.

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Solltest du Höchstbietender bleiben - bist du nicht mehr zum Kauf verpflichtet.

D. h., wenn die Auktion mit dir als "Käufer" ausläuft, schreibst du anschließend dem Verkäufer eine klare E-mail, dass du die Ware nicht möchtest und dass du rechtlich auch nicht mehr an den Vertrag gebunden bist, weil du überboten wurdest.

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Der übliche Weg bei einer Reklamation beim Kauf von Privat geht so:

  1. Der Käufer schickt die Ware (versicher) zurück.

  2. Der Verkäufer prüft, ob die Reklamtion berechtigt ist.

  3. Ist sie das, muss er Auktionspreis + 2 x Porto erstatten.

  4. Ist die Reklamation unberechtigt, muss der Käufer nochmal Versandkosten bezahlen, damit der VK ihm "seine" Ware wieder zuschicken kann.

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Nur weil der Fall bei Ebay geschlossen ist, ist der Kaufvertrag nicht aufgelöst.

Du musst dem Käufer eine Frist setzen für die Zahlung mit der klaren Ansage, dass du nach Fristablauf vom Vertrag zurücktrittst, wenn er nicht bezahlt.

Erst dann ist der Vertrag gelöst und du kannst neu einstellen.

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Solche Dinge passieren gerne, wenn Minderjährige bei Ebay handeln.


Was denkst du denn, was Ebay tun wird?

Wenn sich der Verkäufer nicht meldet, wird der Fall geschlossen, Ebay sagt dir bestenfalls noch, dass es Ihnen leid tut - und das war´s dann auch schon.


Das einzige, was du tun kannst, ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten gegen den Kontoinhaber - allerdings wird auch das aus zwei Gründen unangenehm:

  1. Du musst zugeben, dass du als Minderjähriger bei Ebay handelst.

  2. Der Verkauf solcher Dinge ist lt. AGB der Online-Spiele-Betreiber gar nicht zulässig.


Was paypal angeht: DAS hätte dir in dem Fall auch nichts genützt: Es gibt keinerlei paypal-Schutz beim Kauf von "virtueller" Ware, wozu solche accounts zählen.

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