Ich habe einen 18 Monate alten AmStaff, mit dem ich beide Wesenstests 1a bestanden habe. Nach dem Test sagte mir der Polizist der Hundestaffel von Baden-Würrtemberg: "Sie haben ohne Auflagen bestanden". Ich dachte er hätte ebenfalls gesagt für mich gilt nun die gleiche Leinenpflicht wie für jeden normalen Hund auch. Also in der Ortschaft/Stadt/Zug/öffentliche Einrichtungen. Auf Wiesen und Feldern ausserhalb von Ortschaften also NICHT mehr.

Nun wurde mein Hund von einem anderen Hund gebissen und ich habe den Vorfall der Polizei gemeldet. Nun sagte mir der Beamte der Hundestaffel (nicht derjenige, der den Test abgenommen hat), ich müsse meinen Hund IMMER an der Leine haben. Egal wo, da er immer noch Listenhund ist. Ich hätte somit eine Ordnungswidrigkeit begannen. Der Vorfall war allerdings ausserhalb einer Ortschaft auf einer Wiese.

Im Internet steht hingegen, der Wesenstest würde von der Leinenpflicht entbinden, wenn man den Test ohne Auflagen bestanden hat. Also eigentlich auch das, was mir der Beamte nach dem Wesenstest gesagt hatte oder ich zumindest glaube, was er sagte.

Was ist denn nun korrekt? Ich bin wirklich verzweifelt.