man darf auf dem gym zweimal sitzen bleiben, aber nicht direkt hintereinander.

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das liegt im ermessen der schule. normalerweise haben die hierfür einheitliche regelungen. bei mir ist es so, dass ärztliche atteste nur dann angefordert werden, wenn sich krankmeldungen häufen, also bei begründeten verdachtsmomenten. dann kann die schule sogar ein amtsärztliches attest verlangen.

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diese dinge sind per erlass geregelt.danach dürfen schüler sogar für ordnungsdienste herangezogen werden (pausenhof, fegen in der klasse) etc. manche schüler werfen papier überall hin, zerbröseln kreide und bespritzen sich und die umgebung mit apfelsaft, beschmieren tische und bänke mit eddings und meinen dann, sie müssten nicht mal kleine aufgaben erledigen? und wenn man sie drauf anspricht: gibt ja putzkräfte...

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solche dinge sind in der regel in den entsprechenden erlassen geregelt. alle schulen müssen sich daran halten. in den erlassen gibt es aber meist spielraum, den die schulen selbst füllen können. meist sind die anzahl der klausuren pro semester oder schuljahr geregelt und darüber hinaus die anzahl der klausuren, die unter abiturbedingungen geschrieben werden müssen. ich weiß das aber nur von niedersachsen. hier ist nur EINE klausur unter abiturbedingungen (sechs schulstunden) vorgeschrieben, alle anderen klausuren können die schulen selbst organisieren.guck mal auf die homepage des hessischen kultusministeriums, da sind sicher die erlasse online.

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