Hallo, eine Erstattung erhälst du ausschließlich wenn ein Fahrzeug ab- oder umgemeldet wurde. dazu solltest du einen Erstattungsbescheid erhalten haben auf dem ganz klar erkennbar ist wie viel Geld du zurück erhälst. Darauf ist auch der Zeitraum der restlichen Steuer ersichtlich. Ganz unten steht dann ein Satz: Die Steuerpflicht endete am ....!
Hast du diesen Bescheid bekommen - dann ist das dein Nachweis / Hast du Ihn nicht, dann such dir das Datum der Erstattung raus und ruf beim Amt an. Da du der Halter des Fahrzeuges warst muss das Amt dir den Bescheid zukommen lassen. Übrigens macht die Verwaltung der KFZ Steuer ja seit 01.02.14 der Zoll. Das zuständige Amt findest du unter: http://www.zoll.de/ dann Privatpersonen- KFZ Steuer und Ansprechpartner. Die sind verpflichtet dir Auskunft zu geben. Melde dich parallel beim Ordnungsamt wegen den Bußgeldbescheiden und erkläre kurz die Situation und dass du mit dem Zoll in Klärung bist. Die machen dann einen Vermerk unter der Aktennummer (wegen Säumniszuschlägen). Dann kriegst du auch keine Schwierigkeiten mit den Ämtern. Erfahrungsgemäß kann man mit den Ämtern gut reden (mein täglich Brot :-))