Selam aleykum Ukhti,
ich bin mir unsicher, da das Küssen und umarmen vor der Ehe nicht zu Zina (Uzucht) gehört. Flirten, Intimität, Textnachrichten, Dating, Küssen und Umarmen sind keine Gründe für Ehebruch. Das heißt, es muss Geschlechtsverkehr stattgefunden haben. Auch einmal Geschlechtsverkehr ist ausreichend. Aus diesem Grund muss die Ehebrecherin den Geschlechtsverkehr wissentlich und willentlich vollzogen haben.Falls man es trozdem macht würde ich dir empfehlen es nicht an Ramadan zu machen da man in der Fasten-Zeit, näher an Allah swt und näher an die Religion kommen soll. Da du es aber nicht wusstest wovon ich ausgehe, sollte es in shaa allah nicht so schlimm sein. (So steht es in Google)
einen Schönen Ramadan