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Wenn der Kühlschrank zur Wohnung (wenn im Mietvertrag z.B. steht Einbauküche, oder als Ausstattung der Wohnung aufgeführt ist), bildet die fehlende Klappe einen sog. Mietmangel.
Dann ist der Vermieter entweder zur Reparatur oder den Austausch des Gerätes verpflichtet. Denn durch die fehlende klappe, vereist auch ständig das Tiefkühlfach und der Kühlscharnk ist kaum nutzbar. Davon abgesehen, treibt es deine Stromrechnung in die Höhe.